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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. gewährt dem erwählten und bestätigten Bf. Johann von Eichstätt aufgrund seiner Bitte eine Frist von einem Jahr zum Empfang aller von früheren Kaisern und Königen erworbenen Privilegien, Regalien und Weltlichkeiten seines Stifts und bestimmt, daß Johann diese ungehindert genießen soll, als ob sie ihm jetzt schon bestätigt und verliehen wären. Er gebietet allen Städten, Märkten, Dörfern, Pflegern, Richtern, Bürgermeistern, Räten, Gemeinden und Untertanen des Stifts Eichstätt, Johann ebenso wie dessen bfl. Vorgängern gewondleich gehorsam zu sein und alle dem Stift zustehenden Abgaben zu leisten. Er stellt Zuwiderhandlungen unter seine und des Reichs schwere Ungnade sowie die in den Privilegien ausgewiesenen Pönen, die in unser camer zubeczalen sein werden, und fordert Johann auf, nach Ablauf der Frist die Regalien persönlich von ihm zu empfangen.

Originaldatierung:
An suntag Invocavit in der vasten.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. d. Gasp(are) canc. ref. – KVv: Rta Jacobus Widerl (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Hst. Eichstätt, Eichstätter Urkunden sub dat.), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 13 rücks. eingedrückt an Ps. Reg.:CHMEL n. 2033.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 336, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-03-06_1_0_13_14_0_336_336
(Abgerufen am 29.03.2024).