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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. verkündet das Urteil seines Hofgerichts im Prozeß zwischen dem Nürnberger Bürger Ulrich Ortlieb und seiner Gesellschaft einer- und dem Aachener Bürger Heinrich Heck andererseits. Danach wird Heinrich Heck verurteilt, der Gegenpartei 563 fl. innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen nach Verkündung des Urteils mittels Hinterlegung beim Rat zu Frankfurt zu zahlen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Schreiben des Nürnberger Rates an Aachen von 1447 November 21, worin sie im Namen der Erben des Ulrich Ortlieb um deren Einflußnahme auf den säumigen Zahler ersuchten (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 18 fol. 393v -394r). Die Verkündung des Urteils war danach bereits vor Jahr und Tag geschehen, so daß sich eine mögliche Datierung zum o. a. Zeitpunkt ergeben könnte.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 366, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-00-00_1_0_13_14_0_366_366
(Abgerufen am 29.03.2024).