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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. lädt Johann Hertlein, Pfarrer zu Großhaslach (Grossenhaßlach), und Georg von Seckendorff zu Kornburg (Kurmberg) auf Appellation von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg gegen die von ihnen beim Landgericht zu Nürnberg erwirkten Vorladungen und das dortige Verfahren und in Anbetracht der den Nürnbergern von ihm und seinen Vorgängern, römischen Kaisern und Königen, gewährten Gerichtsfreiheit, auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich, um die Sache nach rechtlicher Verhörung der Parteien zu entscheiden. Er weist sie darauf hin, daß auch bei Abwesenheit verhandelt werden wird als sich das nach seiner ordnung geburet und gebietet ihnen, solange das Verfahren bei ihm anhängig ist, nicht weiter zu prozessieren, und erklärt alle von ihnen nach dieser Appellation ergriffenen Maßnahmen für ungültig.

Originaldatierung:
Am freitag vor dem yngenden neuwen jare.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1943), Pap., rotes S 12 rücks. aufgedrückt. – Kop.: Zwei Abschriften ebd. (Sign. Rst. Nürnberg, Akten des 7-farbigen Alphabets Nr. 136, fol. 55r-v), Pap. (15. Jh.). Lit.: VEIT, Nürnberg und die Feme S. 52.

Anmerkungen

  1. 1Dieses wie das vorige Stück im Nürnberger Archivrepertorium und – dem folgend – in der Literatur mit dem falschen Datum 1446 Dezember 30 verzeichnet, was auf der Nichtbeachtung des von der kgl. Kanzlei gebrauchten Weihnachtsstils beruht.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 323, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-12-31_2_0_13_14_0_323_323
(Abgerufen am 29.03.2024).