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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, da er Lukas Kemnater (Kemnoter) wegen ettlich mercklich sach uns und das reich betreffend Aufträge erteilt habe und dafür Geld benötige, ihre am kommenden sant Martins tag 1445 (November 11) fällig werdende Hälfte der gewöhnlichen Stadtsteuer diesem auszuhändigen, quittiert ihnen die Bezahlung für diesen Fall und mahnt sie zur Eile, das wir dadurch in unsern gescheften nicht verhindert werden.

Originaldatierung:
Am montag vor Viti et Modesti.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. – KVv: Rta Jacobus Widerl (Blattmitte); Statstewer anno xlvo (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, 35 neue Laden Nr. 183), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 13 rücks. eingedrückt an Ps Reg.: CHMEL n. 1926. Lit.: HEINIG, Reichsstädte S. 77.

Kommentar

Das Mandat steht im Gegensatz zu den kurz zuvor, 1445 Mai 25 und 31, an Bürgermeister und Rat der Stadt gerichteten Aufforderungen, von der Martinisteuer 1445 dem Wilhelm von Stein 423fl. und dem Stephan Geyer 129 fl. rh. ausstehenden Sold zu bezahlen (CHMEL n. 1919 und 1922). Diese Stücke konnten in den Nürnberger Archiven bisher nicht verifiziert werden, waren möglicherweise durch das vorliegende Mandat für Kemnater auch gegenstandslos, wenn man nicht für diesen nur die Zahlung der Restsumme annehmen will; vgl. HEINIG, Reichsstädte S. 77 Anm. 117. Der von HEINIG vermutete Bezug dieser drei Mandate auf die Steuer des Jahres 1447 ist damit hinfällig.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 307, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-06-14_1_0_13_14_0_307_307
(Abgerufen am 18.04.2024).