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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. teilt den Vettern Seitz und Georg Geuder, Bürgern zu Nürnberg, mit, Cunz Bütner (Butner) von Großgeschaidt (grossen Geschaid) habe ihm vorgebracht, daß sie ihn und seinen verstorbenen Vater Ulrich Bütner im Besitz ihrer Reichslehen beeinträchtigten und seinen Vater dabei dermaßen geblockt und gestoket hätten, daß er vom leben zum tod komen sey. Der Kg. beabsichtige, sein kgl. Kammergericht morgen tagen zu lassen, und lädt sie, da sie hier ansässig seien, auf morgen (September 28) bzw. auf die darauf folgenden drei Kammergerichtstermine1 peremptorisch vor sich, um sie in der Sache zu verhören und zu entscheiden, und weist sie darauf hin, daß auch bei Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
An suntag vor sant Michels tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht. – KVv: H(ern) Wernh(er)n von Parsp(er)g (gestrichen:) dez schulth(eisse)n zu Nur(emberg) (wohl Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Geuder-Rabensteiner Archiv, Urkunden Nr. 64), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1Die Terminsetzung folgt hier nicht dem üblichen Formular der 45-Tage-Frist, sondern wiederholt dreimal zum nechsten camergericht.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 272, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-09-27_1_0_13_14_0_272_272
(Abgerufen am 19.04.2024).