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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. teilt Bürgermeister und Rat von Erlangen (Erlang) mit, Georg und Heinrich Geuder hätten ihm in ihrem sowie im Namen ihrer Brüder vorgebracht, sie würden, obwohl sie den Heroldsberg mit Bruck und Zubehör als Reichslehen empfangen und sie und ihre Vorfahren dieses Lehen bereits seit vierzig Jahren in ruwiger gewer besessen hätten, durch Schirmung des Kirchtags und der Fraisch zu Bruck seitens der von Erlangen unrechtmäßig beeinträchtigt. Da es sich um Reichslehen handelt, gebietet er ihnen bei seiner Ungnade, die Geuder nicht weiter zu beeinträchtigen, sondern sie bey ir gewer beliben lassen, und stellt ihnen frei, ihre rechtlichen Ansprüche ihm vorzubringen.

Originaldatierung:
Am mantag nach sant Erharts tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Geuder-Heroldsberg Archiv zu Heroldsberg (Sign. Akten Nr. 1162 Prod. Nr. 5), Pap. (15. Jh.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 227, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-01-13_1_0_13_14_0_227_227
(Abgerufen am 19.04.2024).