Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

Sie sehen den Datensatz 218 von insgesamt 501.

Kg. F. setzt Kff. Fürsten, Gff. etc. Stuhlherren, Freigrafen, Freischöffen aller offenen und heimlichen Gerichte, Vögte, Pfleger, Verweser, Bürgermeister, Schultheißen etc. und alle Reichsuntertanen vom Stand zweier von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg im Namen zahlreicher genannter Bürger und Einwohner1 der Stadt vor ihm betriebenen Appellationsprozesse gegen westfälische Freigerichte in Kenntnis. Die eine Appellation bezieht sich auf den von Heinrich von Lünen (Lyn), der sich Freigraf zu Brackel nennt, im Namen des Freigrafen Konrad von Lindenhorst betriebenen Prozeß gegen Michel Beheim d. Ä. Hans Löffelholz d. Ä. Burkhart Pesler und dessen Bruder2, die andere auf das von Dietrich Pflüger, der sich Freigraf in der Krummen Grafschaft nennt, auf Klage des Dietrich Nordkirch, später des Dietrich von Wickede vor dem Freistuhl zu Brüninghausen geführte Verfahren in Sachen des Heinz Imhoff gegen den Kölner Bürger Wilhelm vom Krebs (Crebs)3 Unter Bezugnahme auf vormalige kgl. Gebote, ein abschlägiges Kammergerichtsurteil4, das vergebliche Nürnberger Rechtserbieten und in Anbetracht der Verletzung der Nürnberger Freiheiten und allgemein der Bestimmungen der kgl. Reformation5 habe er (Kg.) Heinrich von Lünen, Dietrich Pflüger und allen anderen damit bewandten sachwaltern das weitere Prozessieren verboten und alle entsprechenden Maßnahmen für ungültig erklärt.6 Er gebietet ihnen bei seiner und des Reichs schweren Ungnade und zum Erhalt seiner Huld, keinem Freigrafen oder jemand anderem, der gegen diese Verbote verstossen sollte, Hilfe zu gewähren, sondern vielmehr in solchen Fällen den Nürnbergern Hilfe zu leisten.

Originaldatierung:
Am sambstag vor sandt Marteins tag.
Kanzleivermerke:
KVr: D.m.d.r. – KVv: In westvelischn sachen (Empfängervermerk auf der Rückseite).7

Überlieferung/Literatur

Zwei gleichlautende Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1674), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt (bei einem Exemplar ab und verloren). Reg.: MEININGHAUS , Die Grafen von Dortmund S. 282; MEININGHAUS , Die Dortmunder Freistühle S. 182f. Lit.: MUMMENHOFF, Vehme S. 46f.; VEIT, Nürnberg und die Feme S. 51 und S. 158 n. 85.

Anmerkungen

  1. 1Das gegen Beheim etc. geführte Appellationsverfahren führt die Beklagten unter den Appellanten auf und exkludiert sie namentlich in dem zweiten anhängigen Verfahren.
  2. 2Siehe n. 199-202 und n. 214-217.
  3. 3Sieben. 196-198, n-211-213 und n. 217.
  4. 4Sieben. 130.
  5. 5Siehe n. 150.
  6. 6Sieben. 211, 212, 215-217.
  7. 7Nur bei einem Exemplar.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 218, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-11-09_1_0_13_14_0_218_218
(Abgerufen am 29.03.2024).