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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. lädt Bürgermeister und Rat der Stadt Dortmund auf die Klage von Bürgermeistern, Rat und Bürgern der Stadt Nürnberg, sie wären entgegen der ihrem Prokurator gegebenen Zusage, den Freistuhl zu Dortmund geschlossen zu halten, auf Klage des Konrad von Lindenhorst von Heinrich von Lünen (Lyn), der sich Freigraf des Freistuhls zu Brackel nennt, an ihrem Freistuhl vorgeladen und verurteilt worden, was gegen die kgl. Reformation1 und ihre Freiheiten gerichtet sei, auf den 60. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. auf den nächsten darauf folgenden Rechttag peremptorisch vor sich und weist sie darauf hin, daß auch bei Abwesenheit verfahren werden wird.

Originaldatierung:
Am freitag vor sandt Marteins tag.
Kanzleivermerke:
KVr: D.m.d.r.

Überlieferung/Literatur

Zwei gleichlautende Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1666), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. Reg.: MEININGHAUS , Die Grafen von Dortmund S. 282; MEININGHAUS , Die Dortmunder Freistühle S. 182. Lit.: VEIT, Nürnberg und die Feme S. 51.

Anmerkungen

  1. 1Sieben. 150.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 210, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-11-08_2_0_13_14_0_210_210
(Abgerufen am 29.03.2024).