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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, Hab und Gut Erhard Hallers d. J. zu beschlagnahmen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem im Ratsbuch zum 29. Juli 1443 niedergelegten Protokoll über die Einvernahme Erhard Hallers im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Ratsbuch Nr. 1b fol. 107r -108r).

Kommentar

Das Gebot steht in Zusammenhang mit n. 184 und wurde, wie einer Nachschrift des angeführten Protokolls zu entnehmen ist, offenbar auf Betreiben der Brüder Franz und Heinrich Rummel ausgestellt.

Anmerkungen

  1. 1Die Datierung lehnt sich n. 184 an.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 185, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-07-26_2_0_13_14_0_185_185
(Abgerufen am 18.04.2024).