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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. teilt Mgf. Johann von Brandenburg mit, die von Windsheim hätten ihm durch ihre Botschaft vorbringen lassen, daß sie von Fritz von Waldenfels in einer Angelegenheit, zur deren Klärung sie sich erboten hätten und in der er (Mgf.) und sein Bruder Mgf. Albrecht von Brandenburg auch schriftlich auf diesen einzuwirken versucht hätten, nach wie vor befehdet und geschädigt würden. Weil Fritz von Waldenfels Johanns Hintersasse und Untertan sei, gebietet er ihm, diesen dazu anzuhalten, die Fehde einzustellen und weist ihn darauf hin, daß er bei Nichtbefolgung dieses Gebots die von Windsheim als ir beschirmer und obrister herre zu schützen wissen werde. Der Kg. zweifelt nicht daran, daß der Mgf. der uns und dem reiche wolgewant sei, dieser Aufforderung nachkommen werde und erbittet seihe schriftliche Antwort durch den Überbringer dieses Schreibens.

Originaldatierung:
An eritag vor Gotzleichnams tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilhelmus Tacze. – KVv: Dem hochgeborn Johannsen marggraven zu Branndemb(ur)g und burggraven zu Nuremberg uns(er)m lieb(e)n ohe(i)m und fursten (Adresse, Blattmitte); Winsheim (linker oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Windsheim, Akten Nr. 9 fol. 26), Pap., rotes S 11 rücks. Aufgedrückt. Lit.: SCHIRMER, Windsheim S. 92f.; GEUDER, Chronik der Stadt Windsheim S. 53.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 179, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-06-18_1_0_13_14_0_179_179
(Abgerufen am 16.04.2024).