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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg mit, er habe erfahren, daß ihr Mitbürger Burkhart Pesler der Gemeinde zu Feucht und auch anderen Personen Güter entwendet und zu Eigen gemacht habe, die seit jeher Reichslehen sind, was sich nicht mit den Pflichten eines Lehnsmannes des Reiches vereinbart. Da Pesler ihr Mitbürger sei, gebietet er ihnen, einen aus dem Rat abzuordnen, die Angelegenheit bis sand Margrethen tag (Juli 13) zu untersuchen, und was sie von der Gemeinde zu Feucht, anderen dortigen Lehnsträgern und altsessen und erbern leuten in Erfahrung bringen, ihm unverzüglich unter ihrem Stadtsiegel versiegelt zuzuschicken, damit er das tun kann, das billich und recht sein wird.

Originaldatierung:
An freitag vor sand Urbans tag.
Kanzleivermerke:
KVr: D.m.d.r.

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 75 Nr. 10), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. Beiliegt ein diesen Brief einschließender, jetzt aufgefalteter Umschlag mit der Aufschrift Den burgermeist(e)rn und rate zu Nuremberg mit kleinem, nicht mehr erkennbarem rotem aufgedrücktem S.1 Von anderer Hand darunter p(rese)ntata f(er)ia iiii ante Viti anno xliii (1443 Juni 12).

Kommentar

Der Nürnberger Rat übersandte dem Kg. mit Schreiben von 1443 Juli 10 (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 16 fol. 87r-v) das Ergebnis seiner Untersuchungen in Form eines Vidimus.

Anmerkungen

  1. 1Möglicherweise stammt der Umschlag von einem Nürnberger Gesandten am kgl. Hof.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 175, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-05-24_1_0_13_14_0_175_175
(Abgerufen am 29.03.2024).