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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. erteilt dem Bf. von Augsburg eine Rechtskommission in Sachen der Appellationsklage des Nürnberger Bürgers Thomas Müllner gegen ein Verfahren, das Eberhard von Stetten, Komtur des Deutschordenshauses zu Nürnberg, wegen des Nutzungsrechts einer Brücke bei der Weidenmühle am Landgericht Nürnberg führt.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der zur Bürgermeisterfrage vom 14. November bis 12. Dezember 1442 eingetragenen Notiz im Ratsbuch (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Ratsbuch Nr. 1b fol. 70v).

Kommentar

In das schon zu Zeiten K. Sigmunds anhängige Verfahren wurde alsbald von Kg. F. eingegriffen, s. n. 20-22. Ausweislich mehrerer Einträge im Ratsbuch wurde das Verfahren in den Jahren 1441-1445 von den Parteien betrieben. Während die früheren Einträge – zuletzt etwa zur Bürgermeisterfrage vom 4. April bis 2. Mai 1442 (ebd. fol. 53r) – nur ungenau von kgl. Briefen in dieser Sache berichten, worunter wohl die angeführten n. 20-22 zu verstehen sind, wird erst mit dem vorliegenden Eintrag diese Kommission genannt. Vgl. die weiteren Einträge im Ratsbuch (ebd. fol. 92r, 148v, 150v).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 158, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-11-14_1_0_13_14_0_158_158
(Abgerufen am 28.03.2024).