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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. lädt den Deutschordensmeister Eberhard von Seinsheim zur Beilegung seiner Streitigkeiten mit Nürnberg vor sich, teilt ihm mit, daß er die Gegenpartei ebenfalls geladen habe1, und weist ihn darauf hin, daß auch im Falle seiner Abwesenheit verhandelt werden wird.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 128.

Kommentar

Möglicherweise haben sich das Rechtserbieten des Deutschmeisters (s. n. 128) und der Erwerb einer weiteren Ladung (s. n. 154) durch Nürnberg überschnitten.

Anmerkungen

  1. 1Sieben. 128.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 127, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-07-23_1_0_13_14_0_127_127
(Abgerufen am 28.03.2024).