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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. belehnt den bei seiner Krönung zu Aachen anwesenden Kf. Friedrich (II.) von Brandenburg mit Rat der Kff. Fürsten, Gff. etc. für sich und seine Brüder Mgff. Johann, Albrecht und Friedrich, und ihre Lehnserben mit den von ihrem Vater ererbten Lehen, namentlich mit dem Kurfürstentum, Herrschaften, Schlössern, Städten, Land und Leuten der Markgrafschaft Brandenburg und des Burggrafentums Nürnberg sowie allen anderen Herrschaften und Herrlichkeiten, ganz wie ihr Vater und sie sie bisher besessen haben, mit allen Ehren, Würden, Herrlichkeiten, Nutzungen, Renten, Rechten und Zubehör. Er verleiht ihnen dies zu gesamter Hand, wie es in ihren Einungen und Teilungsbriefen niedergelegt ist, die ihr Vater zu Lebzeiten und sie mit ihren jeweiligen Ländern und Leuten und sie auch untereinander abgeschlossen haben. Damit ihnen durch Teilungen kein Schaden entstehe, gewährt er ihnen die besondere Gnade, daß im Falle des Aussterbens einer Linie alle dadurch freiwerdenden Ländereien, Leute etc. gemäß den Teilungsverträgen auf die überlebenden Linien aufgeteilt werden sollen. Der Kg. fordert die nicht anwesenden Johann und Albrecht, jeden für sich und auch für ihren unmündigen jüngeren Bruder Friedrich, auf, binnen Jahr und Tag nach Datum dieses Briefs ihre Lehen persönlich von ihm und danach, sooft sich das gepurt, von seinen Nachfolgern zu empfangen und dafür Gelübde, Huldigung etc. zu leisten, wie es getrewen des heiligen reichs fursten zugehort und geburt.

Originaldatierung:
An eritag nach sand Veits tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hainr(icus) Leubing doctor p(ro)th(onotarius) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Fst. Ansbach, Herrschaftliche Bücher Nr. 44 fol. 134r-v), Pap. (15. Jh.). – Abschrift ebd. (Sign. Fst. Ansbach, Herrschaftliche Bücher Nr. 3a fol. 221r -222r), Pap. (15. Jh.). – Abschrift ebd. (Sign. Fst. Ansbach, Kopialbücher Nr. 8 pag. 58-61), Pap. (18. Jh.). – Vidimus Gf. Gumprechts von Neuenahr, Hofrichter, von 1442 Juli 23, der abschriftlich überliefert ist ebd. (Sign. Fst. Ansbach, Herrschaftliche Bücher Nr. 8 fol. 27v -28v), Perg. (15. Jh.). – Abschrift des Vidimus ebd. (Sign. Fst. Ansbach, Kopialbücher Nr. 10 ohne fol.), Pap. (16. Jh.). Druck: RIEDEL , Codex diplomaticus Brandenburgensis II, 4 S. 271 f. n. 1638 (fälschlich mit Juni 15). Reg.: CHMEL n. 619; JOACHIM-HUBATSCH I/1 S. 507 n. 8148. Erwähnt in RTA 16 S. 201 f. Anm. 5,

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 121, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-06-19_2_0_13_14_0_121_121
(Abgerufen am 19.03.2024).