[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. gewährt Bürgermeistern und Rat der Stadt Weißenburg (Wyssenburg) die besondere Gnade, daß künftig einer ihrer Ratsherren den Blutbann in ihrer Stadt von ihm und seinen Nachfolgern empfangen soll. Er verleiht daher von der hant diesen Blutbann ihrem Ratsgesellen Jobst Spalter mit dem Recht, ihn nach Notwendigkeit einem Unterrichter weiterverleihen und damit verfahren zu dürfen, als das recht und herkomen ist, und bestätigt, daß Jobst ihm dafür den gewöhnlichen Eid geleistet hat.

Originaldatierung:
An dem heiligen pfingst aubent.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht. – KVv: Rta (Blattmitte); Privilegium Königs Friderici die belöhnung uber den bluetpann betr. (späterer Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Weißenburg, Urkunden Nr. 120), Perg., rotes S 12 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 14 rücks. eingedrückt an Ps. Erwähnt bei DÖDERLEIN , Weißenburgische Chronick S. 69 und VOLTZ , Chronik der Stadt Weißenburg S. 66. Lit.: BLENDINGER, Weißenburg im Mittelalter S. 30.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 100, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-05-19_1_0_13_14_0_100_100
(Abgerufen am 19.04.2024).