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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. befiehlt Eitel Vogt (Voyt) von Rieneck (Rineck), nicht länger das ihm als Vidimus vorgelegte Urteil des verstorbenen Bf. Johann von Würzburg und dessen Hofgerichts zu mißachten, welches Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg gegen ihn erwirkt hatten. Er gebietet ihm bei Verlust seiner Gnade und Huld, alle den Nürnbergern geraubten Güter gemäß dem Urteil zurückzuerstatten, dieses Urteil zu achten, auch alles danach Entwendete zurückzugeben, und lädt ihn für den Fall der Zuwiderhandlung auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefs peremptorisch vor sich, um dann die Angelegenheit nach einem pillichen als sich haischen wirdet zu entscheiden, und weist ihn darauf hin, daß auch bei Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
An samstag vor dem suntag Letare zu mittervasten (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilhelmus Tatz (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Von Jo(hann) Ulmer unterfertigtes Vidimus des Landgerichts Nürnberg von eritag nach dem suntag Judica in der vasten 1442 (März 20) und mit dem Rückvermerk Vidimus als uns(er) h(er)r der kunig Itel Vogt (ergänzt: von Rineck) von der stat wegen zu Nuremberg fur sich heischet in seine(n) kunglichen hof im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1495), Perg., wachsfarbenes S des Unterfertigers mit Rücks, des Landgerichts an Ps.

Kommentar

Mit der Insinuierung des Mandats beauftragte der Rat Johann Kritzelmor, wie aus einem entsprechenden an den Nürnberger Diener Peter Weineugel gerichteten Förderschreiben von 1442 März 30 (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 15 fol. 223r) hervorgeht.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 90, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-03-10_5_0_13_14_0_90_90
(Abgerufen am 19.04.2024).