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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. befiehlt Hinko Krussina von Schwamberg auf Vorbringen von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, er überziehe sie und ihren Schultheiß Werner von Parsberg entgegen einem früheren kgl. Gebot1 weiterhin mit Fehde, diese mitsamt allen seinen Helfern und Helfershelfern einzustellen und teilt ihm sein Befremden über einige von Krussinas schriftlichen Einlassungen2 zu diesem Gebot mit, da er als Befehder ja als anclager den antwurter vor seynem rechten und ordenlichen richter beclagen und zusprechen hat. Da er selbst mit Geschäften des Reichs und seiner Fürstentümer überlastet sei, habe er nun den Hz. Johann (IV.) von Bayern(-München) als seinen Kommissar mit der gütlichen Schlichtung beauftragt.3 Er gebietet ihm bei seiner schweren Ungnade, die Angelegenheit nun vor dem Kommissar zu betreiben und alle evtl. gefangenen Nürnberger freizulassen.

Originaldatierung:
An sambstag vor dem suntag Letare in der vasten (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilhelmus Tacz (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Von Jo(hann) Ulmer unterfertigtes Vidimus des Landgerichts Nürnberg von freitag nach dem suntag Judica in der vasten 1442 (März 23) und mit dem Rückvermerk vidimus des von Swannberg brief im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1501), Perg., wachsfarbenes S des Unterfertigers mit Rücks, des Landgerichts an Ps. – Notariatsinstrument4 des öff. Notars Konrad Kessler, Kler. des Würzburger Bistums, von 1442 März 28 mit dem Rückvermerk Ein instrume(n)t als man eine(n) botten entpfalhe ein konigliche(n) brieff den zu antwort(e)n dem von Swannberg ebd. (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1503), Perg. – Abschrift ebd. (Sign. Rst. Nürnberg, Akten des 7-farbigen Alphabets Nr. 27 "Fasz. 1" Fol. 15v -16r), Pap. (15. Jh.). – Abschrift ebd. (ebd. ohne Faszikel-Zählung), Pap. (15. Jh.). Lit.: POLÍVKA, Das Selbstbewußtsein des böhmischen Adels S. 426-450.

Kommentar

Das Antwortschreiben des von Schwamberg übersandte Nürnberg durch den städtischen Diener Konrad Woltz 1442 April 14 (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 15 fol. 229v).

Anmerkungen

  1. 1Siehe unsere n. 76.
  2. 2Gemeint ist die Antwort Krussinas von 1441 Dezember 12 im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Akten des 7-farbigen Alphabets Nr. 27 "Fasz. 1", fol. 11r), Pap. (15. Jh.), worin er sich entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe wehrte und seinerseits Vergehen der Nürnberger an seinen Leuten sowie deren Rechtsversagen beklagte.
  3. 3Siehe n. 86.
  4. 4Das Notariatsinstrument wurde auf Ersuchen des Nürnberger Bürgermeisters Paul Grundherr ausgestellt anläßlich des an den Landgerichtsboten Otto Hessen erteilten Insinuierungsauftrags und bezeugt von dem Ratsschreiber Johann Marquard, dem Landschreiber Johann Ulmer sowie Jakob Krebs von Würzburg.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 89, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-03-10_4_0_13_14_0_89_89
(Abgerufen am 19.04.2024).