Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

Sie sehen den Datensatz 88 von insgesamt 501.

Kg. F. befiehlt Alesch von Sternberg auf Vorbringen von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, er überziehe sie zusammen mit Alesch von Schönburg sowie weiteren Dienern und Helfern entgegen einem früheren kgl. Gebot1 weiterhin mit Fehde, diese einzustellen und teilt ihm mit, daß er den Hz. Johann (IV.) von Bayern(-München) als seinen Kommissar mit der gütlichen Schlichtung beauftragt habe.2 Er gebietet ihm bei seiner und des Reichs schweren Ungnade, die Angelegenheit nun vor dem Kommissar mit fruntlichen furkomen und rechten zu betreiben und alle evtl. gefangenen Nürnberger freizulassen.

Originaldatierung:
An sampstag vor dem suntag als man singet Letare zu mitvasten (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilhelmus Tatz (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Von Jo(hann) Ulmer unterfertigtes Vidimus des Landgerichts Nürnberg von freitag nach dem suntag Judica in der vasten 1442 (März 23)3 und mit dem Rückvermerk Ein vidimus eins briefs von unserm gnedigist(en) h(e)rn dem kunig an her(e)n Alschen von Sternberg im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1500), Perg., wachsfarbenes S des Unterfertigers mit Rücks, des Landgerichts an Ps. – Notariatsinstrument4 des öff. Notars Konrad Kessler, Kler. des Würzburger Bistums, von 1442 März 28 mit dem Rückvermerk Ein instrume(n)t als man eine(n) botten entpfalhe ein konigliche(n) brieff den zu antwort(e)n dem von Sternberg ebd. (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1502), Perg. – Abschrift des Vidimus des Landgerichts Nürnberg ebd. (Sign. Rst. Nürnberg, Akten des 7-farbigen Alphabets Nr. 19 Fasz. "Stellarius" fol. 26v -27r), Pap. (15. Jh.). – Abschrift ebd. (ebd. aber anderer Faszikel), Pap. (15. Jh.). Druck: POLÍVKA , Nürnbergs Fehde S. 274f. Beilage III. Lit.: POLÍVKA, Nürnbergs Fehde S. 265; POLÍVKA, Das Selbstbewußtsein des böhmischen Adels S. 426-450.

Kommentar

Die Übergabe der Mandate an Sternberg und Schwamberg (s. n. 89) erfolgte durch den Landgerichtsboten Otto Hessen ausweislich einer Urkunde des Bartholomeus Truchseß von Pommersfelden, Landrichter, von 1442 Juli 23 ebd. (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1535), Perg., S des Ausst. an Ps. Das Antwortschreiben des von Sternberg übersandte Nürnberg durch den städtischen Diener Konrad Woltz 1442 April 14 (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 15 fol. 229v).

Anmerkungen

  1. 1Siehe unsere n. 74.
  2. 2Sieben. 87.
  3. 3Womöglich ist dem Kopisten in der Datierungszeile ein Fehler unterlaufen, da anzunehmen ist, das der Kommissionsauftrag und die Mitteilung darüber an den von Sternberg gleichzeitig vidimiert wurden. Eine Verwechslung von eritag bzw. fritag liegt nahe, so daß die Vidimierung entweder am 20. oder am 23. März erfolgte.
  4. 4Das Notariatsinstrument wurde auf Ersuchen des Nürnberger Bürgermeisters Paul Grundherr ausgestellt anläßlich des an den Landgerichtsboten Otto Hessen erteilten Insinuierungsauftrags und bezeugt von dem Ratsschreiber Johann Marquard, dem Landschreiber Johann Ulmer sowie Jakob Krebs von Würzburg.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 88, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-03-10_3_0_13_14_0_88_88
(Abgerufen am 20.04.2024).