[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. gebietet Hinko Krussina von Schwamberg auf Vorbringen von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, er habe ihnen wegen eines schädlichen Mannes trotz Rechtserbieten des Nürnberger Dieners Werners von Parsberg vor ihrem Gericht und zahlreicher schriftlicher und mündlicher Eingaben sowie schließlich ihrem Rechtserbieten vor dem Kg. Fehde angesagt1, diese abzustellen und sollte er Forderungen an die Nürnberger haben, sein Recht vor ihm als sich dann gepurt zu suchen. Am eritage vor Andree (nach Kop.).

Kanzleivermerke:
KVr: – . – KVv: Dem edeln Hincko Crussina von Swannberg hauptm(ann) in Pillsner kraiß unserm besundern lieben (Adresse) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Akten des 7-farbigen Alphabets Nr. 27 "Fasz. 1", fol. 10r), Pap. (15. Jh.). – Zwei Abschriften ebd. (ebd. ohne Faszikel-Zählung), Pap. (15. Jh.). Der Adressat verwahrte sich in seiner Antwort an Kg. F. von 1441 Dezember 12 ebd. (ebd. fol. 11r) nicht nur entschieden gegen diese Forderungen, sondern klagte seinerseits über Vergehen der Nürnberger an seinen Leuten sowie über deren Rechtsverweigerung. Vgl. zum Gesamtverlauf der Fehde die unter dem Titel Schwanbergische Fehd stehende Schilderung bei MÜLLNER , Annalen 2 S. 350. Lit.: POLÍVKA, Das Selbstbewußtsein des böhmischen Adels S. 426-450.

Anmerkungen

  1. 1Die Fehdeansage erfolgte 1441 Juli 25 (MÜLLNER , Annalen 2 S. 350).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 76, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-11-28_4_0_13_14_0_76_76
(Abgerufen am 25.04.2024).