Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

Sie sehen den Datensatz 62 von insgesamt 501.

Kg. F. beauftragt Vogt Ulrich von Matsch (Maczsch), Hauptmann an der Etsch, den wegen einer Alm geführten Streit zwischen den Leuten zu Ritten und Wangen einer- und den zu Vilanders andererseits, der schon bei seinen Vorgängern anhängig war, so zu entscheiden, daß die Rechte jeder Partei gewahrt werden und keine Gewalt geübt wird. Er fordert ihn auf, da er hie niden zulannde sich selbst nicht die nötigen Kenntnisse verschaffen könne, mit einer genügenden Zahl ehrbarer, nicht zu den streitenden Parteien zählender gemeiner Leute die Alm selbst aufzusuchen oder in anderer Weise eine Lösung zu finden, wie jede Partei dy wayd und alben gegen dem andern haltten sull, solange die Sache nicht entschieden ist. Er bevollmächtigt ihn, den Parteien einen Rechttag zu setzen, sie bei einem Ortstermin auf der Alm zu verhören und pillichen zu entscheiden, gebietet ihm bei seiner Huld, Gnade und einer Pön, die Parteien zum Gehorsam zu bringen, damit sie in der Zwischenzeit nichts gegeneinander zu unternehmen, was er ihnen auch noch gesondert gebiete1, und bekräftigt, Zuwiderhandelnde mit hilff der gehorsamen an Leib und Gut strafen zu wollen.

Originaldatierung:
Am eritag vor sand Marien Magdalen(en) tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Drei Abschriften im Historischen Archiv des GNM Nürnberg (Sign. Wolkenstein-Archiv Kasten 237 bzw. Fasz. 18 sub dat.), Pap. (15. Jh.). Zu dem über mehrere Jahrhunderte zwischen Ritten und Vilanders geführten Rechtsstreit vgl. das Kapitel "Der Almstreit zwischen Ritten und Vilanders von seinen Anfängen bis zum Ausgang des Mittelalters" bei ROTTENSTEINER , Das Gericht zum Stein auf dem Ritten S. 168-185. Die dort S. 175f. geäußerte Vermutung, daß sich der Rechtsstreit in der zweiten Jahreshälfte 1442 wiederum verdichtete, kann durch das vorliegende, dem Verf. nicht bekanntgewordene Stück durch einen zeitlich früheren Ansatz präzisiert werden. Lit.: ROTTENSTEINER, a. a. O. S. 168-185; SCHWOB, Oswald von Wolkenstein S. 263-268.

Anmerkungen

  1. 1Siehe unsere n. 64 und n. 65.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 62, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-07-18_1_0_13_14_0_62_62
(Abgerufen am 29.03.2024).