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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. teilt Bf. Anton von Bamberg sowie Dompropst, Dekan und Kapitel des Hochstifts Bamberg mit, Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Nürnberg hätten ihm geklagt, daß ihre Bürger und armen Leute nicht nur von der neuen, im Stift Bamberg erhobenen Steuer betroffen wären, sondern Bf. Anton von etlichen von ihnen auch die dem verstorbenen Bf. Johann von Würzburg gegen die von Thüngen versprochene Heersteuer (raißgelt)1 unrechtmäßig einfordere, und trotz rechtlichem Ersuchen der Nürnberger sowie zahlreicher Unterredungen Zwangsmaßnahmen gegen sie ergriffen würden. Der Kg. lädt sie daher auf den 45. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich in unnseren kuniglichn hof zu rechtlicher Verantwortung und Entscheidung, weist darauf hin, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit verhandelt werden wird, und erklärt, daß die Gegenpartei ebenfalls zu diesem Rechttag geladen sei.

Originaldatierung:
Am montag nach dem heilligen pfingstag (nach Kop.).2
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Mit Kollationsvermerk des öff. Notars Georgius Alt versehene Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 65 Nr. 4), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Vgl. die in der Narratio wesentlich detaillierte Inhibicio von 1440 Mai 17 (n. 11).

Anmerkungen

  1. 1Hintergrund war eine 1438 zwischen Bf. Johann und den von Thüngen ausgetragene Fehde, vgl. WENDEHORST , Das Bistum Würzburg Tl. 2 S. 57, WÜRDINGER , Kriegsgeschichte 1 S. 280 und DENZINGER , Beitrag zur Geschichte des Schlosses Reussenberg S. 67-72.
  2. 2Siehe unsere n. 9.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-05-16_2_0_13_14_0_8_8
(Abgerufen am 28.03.2024).