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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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K.F. verpfändet seinem Rat Erhard von Hohenwart, Bggf. zu Cilli, und dessen Söhnen Andreas und Stefan für 2000 fl. ung. die ihm der Hohenwarter berait geliehen hat, auf Lebenszeit die Pflegschaft von Schloß Pölland an der Kulpa mit dem dortigen Markt, Gericht, Amt und Zehnten, der Maut im Dorf Graflinden und allen Dörfern, auch jenen, die herdishalb des Bergs in der Möttling liegen1, namentlich Olsewinkh, Tanzberg (Dalsperg), Schweinberg, Doblik und Schöpfenlag, sowie allen Gütern, Renten, Weinbergen, Zehnten und Gerichtsrechten mit Zubehör, die die verstorbenen Gff. von Cilli hinterlassen haben, und die sie ohne Nutzungsabschlag innehaben und nutzen sollen. Er verfügt, daß die Pfandlösung beiderseits drei Monate vorher bekanntzugeben ist, ihnen jedoch auch nach Bezahlung der Pfandsumme die Pflegschaft auf Lebenszeit verbleiben soll. Die Erträge fallen bei Einlösung gänzlich an den Kaiser zurück, mit Ausnahme der ihnen als Pfleger jährlich zusammen mit der Burghut von 10 Pfd. Pf. zustehenden 100 Pfd. Pf. und 100 Eimer Wein Möttlinger Maß sowie des Aufwands für die Pflege. K.F. gestattet ihnen die Verbauung von 400 Pfd. Pf. jedoch mit seinem Wissen und ordnungsgemäßer Rechnung, um die Kosten ihren Erben rückerstatten zu können. Nach deren Tod soll die Burg mit Zubehör, den 100 Pfd. Pf. Leibgedinge und den 100 Eimern Wein nur nach Bezahlung der Pfandsumme und der Investitionskosten von 400 Pfd. Pf. an den Kaiser zurückfallen, andernfalls verbleibt die Pflegschaft deren Erben. K.F. verpflichtet sie zu Treue und Gehorsam, zur Offenhaltung der Burg, zum Schutz der Leute vor ungebührlichen Belastungen sowie zur Wahrung seiner Rechte, und verspricht, ihnen genediger herr und scherm zu sein, sooft es nötig sein wird und sich gebührt.

Originaldatierung:
An freytag sannd Symons und sannd Judas tag der heyligen zwelffboten (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Kop.: Inseriert2 im Revers des Erhard und des Andreas von Hohenwart, auch ausgestellt namens ihres Sohnes und Bruders Stefan, von 1457 Oktober 29 im HHStA Wien (Sign. AUR 1457 X 29), Perg., 2 grüne SS des Reichserbmarschalls Rudolf von Pappenheim und Jörgs von Villander in wachsf. Schüsseln an Ps. Anbei liegt ein zweiter Revers der Hohenwarter vom selben Tag, mit dem sie versprechen, keinen Vorteile daraus zu ziehen, wenn die in der ksl. Urkunde erwähnten Güter nicht zum Schloß Pölland gehören bzw. nicht im Urbar verzeichnet sein sollten.3 Reg.: BIRK , Urkunden-Auszüge n. 201.

Kommentar

Lit. vgl. bei n. 372 u. 378.

Anmerkungen

  1. 1Etliche zum Landgericht Pölland gehörigen Dörfer lagen im Landgericht Möttling, vgl. Erläuterungen zum Hist. Atlas I/4, 2 S. 469 u. 479.
  2. 2Zur Inserierung vgl. Einleitung S. 3.
  3. 3Reg. (beider Reverse): BIRK , Urkunden-Auszüge n. 202, 203.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 398, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-10-28_1_0_13_13_0_399_398
(Abgerufen am 29.03.2024).