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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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K.F. verpfändet Gregor Dienstl1 und dessen Erben das den verstorbenen Gff. von Cilli gehörige Amt Nakel bei Krainburg mit allen Nutzen, Renten, Zinsen, Zehnten, Gerichten, Fischereirechten und Zubehör für 1.400 fl. ung. als Rückzahlung der 1.150 fl. ung. die Gregor Dienstl dem Kaiser berait geliehen hat, desweiteren zur Begleichung noch ausständiger Schulden der Gff. von Cilli in Höhe von 250 fl. ung. sowie für das diesem (Dienstl) von den Cilliern verbriefte Leibgedinge von 70 Pfd. Pf. jährliche Rente. Sie sollen das Amt ohne Nutzungsabschlag innehaben und nicht verpflichtet sein, ihm davon etwas zu entrichten oder abzutreten. Die Pfandlösung ist vom Kaiser oder seinen Erben ein Monat vorher bekanntzugeben und das Amt gegen Bezahlung der 1.400 fl. ung. und einer anderweitigen Versorgung mit dem Leibgedinge abzutreten. K.F. verspricht, ihnen das Amt zu überantworten, sie gegen alle Ansprüche zu schützen und sie für den Fall, daß sie nicht eingesetzt oder aus dem Amt verdrängt werden sollten, mit Gülten und Nutzen oder Geld zu entschädigen und ihnen gegen Vorweisen dieses Briefes alle Schäden einschließlich der Hauptsumme zu ersetzen. Er weist sie an, die zum Amt gehörigen Leute nicht über die gewöhnlichen Abgaben hinaus zu belasten.

Originaldatierung:
An eritag nach dem suntag Letare in der vassten (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Kop.: Inseriert2 im Revers Gregor Dienstls von 1457 März 30 im HHStA Wien (Sign. AUR 1457 III 30), Perg. (beschädigt), 2 grüne SS Sigmunds von Weißpriach und Wolfgangs von Neuhaus in wachsf. Schüsseln an Ps.3 Reg.: MUCHAR , Urkunden-Regesten n. 153; BIRK , Urkunden-Auszüge n. 149; GÖTH , Urkunden-Regesten n. 514. Lit.: MUCHAR, Geschichte der Steiermark 7 S. 430ff.; GUBO, Cillier Erbstreit S. 67ff.; REINLE, Ulrich Riederer S. 527f.; vgl. auch die zu n. 365 angegebene Lit.

Anmerkungen

  1. 1Gregor Dienstl war, soweit urkundlich belegt, der erste der cillischen Amtleute, mit dem sich der Kaiser bzgl. dessen Forderungen einigen konnte. Vgl. dazu die nn. 373, 375-379, 398 u. den Kommentar zu n. 365.
  2. 2Zur Inserierung vgl. Einleitung S. 3.
  3. 3Reg.: BIRK , Urkunden-Auszüge n. 150 (zu März 29).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 372, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-03-29_1_0_13_13_0_373_372
(Abgerufen am 29.03.2024).