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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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K.F. schreibt Eb. Dietrich von Mainz bezüglich der noch immer nicht verhandelten Klagen seines Dieners Hans Kreygenberg gegen Otto Ziegler, Johannes Kruschar und etliche andere Erfurter Bürger sowie gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt wegen Rechtsbehinderung mit geistlichen gerichten und bennen. Er weist ihn darauf hin, beide beklagten Parteien vor sich geladen und auf dessen Abforderungsbegehren an ihn überwiesen zu haben1. Kreygenberg habe ihm nun mitgeteilt, daß zwar im Prozeß gegen die Stadt Erfurt vor Eb. Dietrich ein Urteil2 ergangen sei und sich Bürgermeister und Rat durch Eid von der Klage benomen hätten, nicht aber im Prozeß gegen die erwähnten Erfurter Bürger. Etliche Erfurter Bürger hätten sich indessen von der Klage der Rechtsbehinderung freigeschworen, namentlich Bürgermeister Heinrich Cardinale, Elger von Mittelhausen, Klaus Brome, Reinhard Sybote, Heinrich Breitbach, Klaus Blumener, Peter Anacker, Andreas Brun, Gotschalk Legate, Johann Heylwig, Heinrich Weiss, Hans Tungende und Konrad Zysel; desweiteren die von der Sache ebenfalls betroffenen Bürger, Johann von Allenblumen, Martin von Northausen, Heinrich, Erhard und Gotschalk von der Sachsen, Hartung Molsleuben, Heinrich Friderichs, Klaus Hildebrand, Johannes Kruschar, Johann Gyseler und die Vormünder des Großen Hospitals vor dem Krämpfertor von Erfurt, die der Kaiser ebenfalls vor sich geladen3 und dann an den Erzbischof überwiesen habe. Kreygenberg sei jedoch weiterhin mit geistlichen Strafen sowie durch Wegnahme seines Hab und Guts, Ausschluß aus der Gemeinschaft und dadurch bedingter Armut an der Verfolgung seiner Rechte behindert worden und habe daher an ihn appelliert. K.F. befiehlt Eb. Dietrich, die Parteien vor sich zu laden und bis zum rechtlichen Austrag der Streitigkeiten für die Aufhebung der geistlichen Strafen und sonstiger gegen den Kläger gerichteten Handlungen sowie für die Herausgabe seines Hab und Guts zu sorgen, und weist ihn darauf hin, daß die Rechtsverfolgung in vor ihm anhängigen Prozessen durch kein anderes Gericht behindert werden darf. Weiters befiehlt er ihm, sich um eine gütliche Einigung zu bemühen und erst nach deren Scheitern nach Recht zu urteilen, Kreygenberg und seiner Begleitung oder seinen Bevollmächtigten auf Wunsch sicheres Geleit für den Hin- und Rückweg zu geben und benannte Zeugen bei Strafe zur Aussage zu zwingen. Auch in Abwesenheit einer Partei soll auf Forderung der anderen rechtlich verfahren und in der Sache alles getan werden, das in solchem nach ordnunge des rechten zu tun geburt und nottorfftig sein wirdet. Am zweyundzweynczigisten dage des mondes martii (nach Kop.).

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Welczli vicecanc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit aufgedrücktem ksl. S. Kop.: Vidimus4 der Frankfurter Richter Jeckel Knoblauch und Johannes Wullenstadt von 1457 Mai 25 im HHStA Wien (Sign. AUR 1457 V 25), Perg., 2 grüne SS der Ausst. in wachsf. Schüsseln an Ps.

Kommentar

Lit. vgl. bei n. 141. Am 22. September 1457 appellierte Hans Kreygenberg erneut an den Kaiser, da es ungeachtet des vorliegenden Mandats zu keiner Verhandlung vor Eb. Dietrich von Mainz gekommen war. Die Streitigkeiten konnten jedoch erst 1466 nach dem Tod Kreygenbergs beigelegt werden.5

Anmerkungen

  1. 1Vgl. die nn. 234 u. 256; s. auch n. 371.
  2. 2Vermutlich Urteil von 1455 Oktober 17, in dem die Klage Kreygenbergs zurückgewiesen wurde; vgl. HOLTZ , Erfurt S. 190.
  3. 3Vgl. n. 235. Zu den kgl. u. ksl. Ladungen, Mandaten u. Überweisungen in den Prozessen Kreygenbergs s. weiters die nn. 141, 201, 255, 327; Regg.F.III. H. 10 n. 114, 124, 133 u. Regg.F.III. H. 4 n. 243.
  4. 4Das Vidimus wurde auf Bitte Hans Kreygenbergs ausgestellt.
  5. 5Appellation von 1457 September 22 im HHStA Wien (Sign. AUR 1457 IX 22). Zur Beilegung der Streitigkeiten vgl. Regg.F.III. H. 10 n. 154.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 370, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-03-22_1_0_13_13_0_371_370
(Abgerufen am 29.03.2024).