Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

Sie sehen den Datensatz 368 von insgesamt 410.

K.F. erlaubt dem Bürgermeister, Rat und der Gemeinde der Stadt Iphofen auf deren ihm mit einem besiegelten Brief Bf. Johanns von Würzburg übermittelten Bitte, die zunechst obendig der Stadt verlaufende Landstraße zu verlegen und zur höheren Sicherheit der Kaufleute, Pilger und Reisenden durch die Stadt zu führen, und verfügt, daß die Straße weiterhin nach altem Herkommen und unbeschadet sonstiger Rechte frei von Zöllen und Auflagen bleiben soll. Er gewährt ihnen auch das Recht, einen Jahrmarkt auf den sonntag Oculi, nemlich den sonntag nechst vor mittvassten, abzuhalten mit allen Freiheiten, Rechten, Friedens-, Geleit- und Schutzbestimmungen, Ordnungen und Gewohnheiten, die auf den anderen Jahrmärkten in den Reichsstädten der näheren Umgebung Iphofens nach Recht und Gewohnheit gelten, jedoch unbeschadet der Wochen- und Jahrmärkte in den Dörfern und Städten im Umkreis von zwei Meilen. K.F. gebietet allen Reichsuntertanen bei seiner schweren Ungnade die Beachtung dieses Privilegs, besiegelt mit unsern keyserlichen maiestatt insigel Am mittwoch vor sannd Petters tag ad cathedram.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli vicecanc. KVv: Rta Urbanus Reuter.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1457 II 16), Perg. (fleckig), (wohl) S 15 samt Ss. ab und verloren (Plica beschädigt). Reg.: CHMEL n. 3543.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 367, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-02-16_1_0_13_13_0_368_367
(Abgerufen am 19.04.2024).