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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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K.F. trifft mit Jörg von Tschernembl folgende Übereinkunft: 1)1 Jörg von Tschernembl überläßt dem Kaiser Schloß Stegberg mit allem Zubehör und überträgt das Schloß nur demjenigen, den der Kaiser bestimmt. 2) K.F. übergibt Jörg von Tschernembl das zum Schloß Stattenberg gehörige Gericht mit Zubehör, wobei ohne besondere Erlaubnis des Kaisers am Schloß nichts verändert werden darf und das Gericht stets als Lehen verliehen werden muß. 3) Schloß Hopfenbach, ein aigen und frey gut Jörgs, wird mit Ausnahme des Gerichts in ein Lehen umgewandelt und muß stets als solches verliehen werden, wobei dem Kaiser die im Ftm. Krain üblichen Einkünfte abzuliefern sind. 4) Beide Vertragspartner sollen zur Besichtigung der Güter und zur Beaufsichtigung des Besitzwechsels bis liechtmess schiristkünftigen (1457 Februar 2) Beauftragte nach Krain entsenden, damit das Rechtsgeschäft ordnungsgemäß abgewickelt wird. 5) Bei dieser Gelegenheit sollen die Forderungen Jörgs in Höhe von 1.100 Pfd. Pf. sowie alle anderen Ansprüche, die dieser noch gegenüber dem Kaiser zu haben vermeint, mitsamt den 80 Pfd. Pf. jährliche Gült Leibgedinge gänzlich verfallen und der Schuldbrief2 dem Kaiser zurückgegeben werden.

Originaldatierung:
An sambstag vor sannt Kolmans tag (nach Druck).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, dem Druck zufolge zwei gleichlautende Ausfertigungen auf Pap. mit aufgedrücktem ksl. Sekretsiegel (wohl S 16) und aufgedrücktem S Jörgs von Tschernembl. Gedruckt bei CHMEL , Materialien 2 n. 95 (Reg.: CHMEL n. 3522) nach einer Überlieferung im HHStA Wien („Geh. H.-Archiv“), die bislang nicht gefunden werden konnte. Lit.: ŠTIH, Studien S. 121; HEINIG, Friedrich III/1 S. 233f.

Anmerkungen

  1. 1Die Unterteilung in einzelne Punkte wurde von den Bearbeitern vorgenommen.
  2. 2Vgl. n. 351.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 352, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1456-10-09_2_0_13_13_0_353_352
(Abgerufen am 28.03.2024).