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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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K.F. bestätigt Bf. Reinhard und dem Bistum Speyer alle Städte, Schlösser, Märkte, Dörfer, Rechte und Gerichte sowie Zölle, Ungelt, Geleitrechte, Wildbann, Wälder, Gewässer, Fähren, Fischereirechte, herlicheit, Mannschaften, Lehnschaften, Landleute, Christen und Juden, Münzrechte, Zehnte, Renten und Nutzen, seien es Eigenrechte oder Pfandschaften, dazu alle Gnaden, Würden, Freiheiten, Rechte, Handfesten, Urkunden und Privilegien, die Bf. Reinhard und dessen Vorgänger sowie die Stifte, Prälaten, Klöster oder die pfaffheit in der Stadt und im Bistum Speyer erhalten haben, insbesondere aber jene Rechte, die ihnen gemeniclich oder besunder von dem heiligen stule zu Rome und von ihm (K.F.) und seinen Vorgängern, namentlich K. Sigmund in kuniglicher wirde1, gegeben wurden. Er gebietet allen Reichsuntertanen bei seiner und des Reichs schweren Ungnade und einer Pön von 100 Mark Gold, die je zur Hälfte an die Reichskammer und an Bf. Reinhard und das Bistum Speyer zu entrichten sind, die Beachtung dieses Privilegs.

Originaldatierung:
Am freytag sannd Franciscen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1454 X 4), Perg., wachsf. S 15 mit vorne eingedrücktem roten S 16 an purpurner Ss.

Kommentar

Aufgrund des fehlenden Kanzleivermerks, des nicht erfolgten Eintrags in das Reichsregister und der Überlieferung im Ausstellerarchiv ist zu vermuten, daß die Urkunde dem Empfänger nicht ausgehändigt wurde, was auf die Bestätigung päpstlicher Rechte zurückgeführt werden könnte.

Anmerkungen

  1. 1Urkk. von 1414 November 5, 1414 November 19, 1421 März 28; s. RI XI n. 1277, 1323a, 4494.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 309, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-10-04_1_0_13_13_0_310_309
(Abgerufen am 28.03.2024).