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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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K.F. beurkundet die gütliche Beilegung der Streitigkeiten zwischen den Töchtern des verstorbenen Ludwig Glaser, nämlich Margarete, der Frau Michel Aglers, und Barbara, der Frau Fabian Stifans zu Leobersdorf, einerseits und Katharina und Lienhard Häsib, der Witwe und des Bruders des Wiener Neustädter Bürgers Niklas Häsib, andererseits um Lehen- und Eigengüter aus dem Nachlaß Ludwig und Dorothea Glasers, der Eltern Margaretes und Barbaras, dem Nachlaß Jörg und Margarete Häsibs, ihrer beider endel, und dem Nachlaß ihres Vetters Niklas Häsib. Beide Parteien erschienen heute vor seinen Räten und gelobten zunächst mit handgeben, sich bei Strafe an deren Spruch zu halten. Mit Wissen und Willen beider Parteien wurde von seinen Räten in der gutigkeit dahingehend entschieden, daß die Schwestern Margarete und Barbara zur Abgeltung ihrer Ansprüche 200 Pfd. Pf. der schwarzen Münze von Lienhard und Katharina Häsib erhalten sollen, und zwar von beiden jeweils 25 Pfd. Pf. zu sannd Johanns tag zu sunnewenden schirstkünftigen (Juni 24) und nur von Katharina 50 Pfd. Pf. zu weichnechten und 100 Pfd. Pf. zu sannd Jörgentag auch nagstkünftigen (1455 April 24)1, und daß der Margarete darüber Schuldbriefe zu geben sind. Das Erbe Niklas Häsibs wurde dessen Witwe Katharina und deren Erben zugesprochen, die von Margaretes und Barbaras Eltern hinterlassenen Güter dem Lienhard Häsib, und Margarete angewiesen, der Katharina und dem Lienhard Häsib Verzichturkunden in ihrem und im Namen ihrer Schwester auszustellen. Es wird festgesetzt, daß bei Nichteinhaltung dieses Spruchs durch eine der Parteien, diese alle ihre Rechte gegenüber der anderen verliert und eine Pön von 200 Pfd. Pf. an die ksl. Kammer zu entrichten hat.

Originaldatierung:
An freytag vor sannd Johanns tag zu sunnewenden.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1454 VI 21), Perg., rotes S 18 in wachsf. Schüssel mit rücks. eingedrücktem roten S 16 an Ps. Reg.: CHMEL n. 3213.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung des St. Georgstags auf April 24 vgl. Regg.F.III. H. 12 n. 6, Anm. 2.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 300, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-06-21_1_0_13_13_0_301_300
(Abgerufen am 29.03.2024).