Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

Sie sehen den Datensatz 295 von insgesamt 410.

K.F. bestätigt Abt Volzo und dem Konvent von Gengenbach in der Diöz. Straßburg alle ihre von seinen Vorgängern erhaltenen Privilegien, Rechte und Handfesten, insbesondere jene für die Städte Gengenbach, Offenburg und Zell am Harmersbach, da er sich zwar um das Wohl aller Untertanen zu kümmern habe, seine besondere Sorge aber den geistlichen Personen gelte, damit sie Gott noch besser ehren, loben und andächtig dienen können. Er gebietet allen Reichsuntertanen bei seiner und des Reichs schweren Ungnade die Beachtung dieser Bestätigung.

Originaldatierung:
An phincztag nach sand Philipp und Jacobs tag der heiligen zwelfpoten.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt. KVv: Gengenbach (Blattmitte, unten).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1454 V 2), Perg., wachsf. S 15 mit vorne eingedrücktem roten S 16 an purpurner Ss. Lit.: HITZFELD, Gengenbach S. 228ff.

Kommentar

Aufgrund des fehlenden Kanzleivermerks, des nicht erfolgten Eintrags in das Reichsregister und der Überlieferung im Ausstellerarchiv ist zu vermuten, daß die Urkunde den Empfängern nicht ausgehändigt wurde.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 294, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-05-02_1_0_13_13_0_295_294
(Abgerufen am 29.03.2024).