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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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Kg.F. bestätigt die Übereinkunft zwischen den Gemeinden Vordernberg und Innerberg, die von seinem Rat Bernhard Krabatsdorfer sowie von Sigmund von Roggendorf, Landschreiber in Steyr, und seinem Sekretär Bernhard Fuchsberger geschlossen wurde, nachdem nach der Teilung des Berggerichts1 in ein Vordernberger- und Innerberger Gericht Streitigkeiten bezüglich der zu leistenden Abgaben entstanden waren und in weiterer Folge die Zahlungen an ihn und an die Klöster Neuberg, Gaming und Mauerbach, denen schon seine Vorgänger Hz. Otto2 und Hz. Albrecht (II.)3 von Österreich jeweils 10 mess Eisen oder 10 Pfd. Pf. jährlich auf dem gericht und perkchberch im Eysenerczt verbrieft hatten, gänzlich eingestellt wurden. Er habe daher die drei genannten Personen zum Erzberg entsandt, um der Sache nachzugehen und eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Gemäß der von ihnen erzielten Übereinkunft sollen den Vordernberger künftig die von den Vordernberger Gerichtshufen jährlich an Innerberg fallenden 23 Pfd. 7 Sch. 18 Pf. verbleiben, dafür müssen sie den Klöstern den diesen zustehenden Betrag von insgesamt 30 Maß Eisen oder 30 Pfd. Pf. an den rechten zinstegen abliefern, werden aber von dem an Innerberg zu entrichtenden Hubgeld befreit. Die Innerberger sollen hingegen dem Landschreiber von Steyr die von alters her übliche Gerichtsabgabe zu des Königs Händen entrichten und werden dafür von den Abgaben an die Klöster befreit. Kg.F. ordnet an, daß beide Parteien die Übereinkunft einhalten sollen. Und des zu urkund geben wir yedem tail unsern brief in gleicher lautt. .

Originaldatierung:
An freytag nach sand Scolastice tag
Kanzleivermerke:
KVr: C.p.d.r.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. 1451 II 12), Perg., rotes S 12 in wachsf. Schüssel mit rücks. eingedrücktem roten S 16 an Ps. Kop.: Abschrift (18. Jh.) ebd. (Sign. Urkundenabschriften K 40). Druck: CHMEL , Anh. n. 90. Reg.: CHMEL n. 2680; LUSCHIN v. EBENGREUTH , Materialien 1 n. 93. Lit.: MUCHAR, Geschichte der Steiermark 7 S. 360; TREMEL, Frühkapitalismus S. 100ff.; TREMEL, Studien 563f.; NIEDERSTÄTTER, Jahrhundert der Mitte S. 282; HEINIG, Friedrich III./1 S. 622.

Anmerkungen

  1. 1Zum Berggericht vgl. n. 148, Anm. 1.
  2. 2Urk. von 1331 Januar 6, mit der das Kloster Neuberg neben 10 Maß Eisen in Vordernberg das Patronatsrecht der Kirche von Spital am Semmering erhalten hatte; Reg.: LICHNOWSKY (-BIRK) 3 n. 850.
  3. 3Vermutlich Urk. von 1346 Mai 23 für Gaming; Reg.: LICHNOWSKY (-BIRK) 3 n. 1422; Stiftungsurkunde für Mauerbach von 1316 April 18; Druck: WIEDEMANN , Geschichte Mauerbachs S. 69; Reg.: LICHNOWSKY (-BIRK) 3 n. 384.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 193, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-02-12_1_0_13_13_0_194_193
(Abgerufen am 25.04.2024).