Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

Sie sehen den Datensatz 143 von insgesamt 410.

Kg.F. beurkundet das heute vor Meister Hans von Maiers, Domherr zu Passau und Pfarrer von Gars, und Sigmund von Ebersdorf, Oberster Kämmerer und Hubmeister in Österreich1, ergangene Urteil etlicher seiner Räte und Wiener Ratsbürger, die nach unser emphehllnuss bei in sind gesessen, im Prozeß Ulrich Eitzingers von Eitzing gegen Barbara Hölzl von Eisdorf und Elisabeth, Frau Jan Buskes, wegen der von Ulrich Würfel hinterlassenen Anteile an dem Haus gegenüber der Ottenhaimkapelle in Wien, die Ulrich Eitzinger zugesprochen wurden. In der auf gestern (1449 Juni 25)2 anberaumten Gerichtssitzung legte der Anwalt Ulrich Eitzingers zunächst die Vorgeschichte des Streits dar: Demnach habe der verstorbene Ulrich Würfel seine drei Viertel Hausanteile dessen Vetter Oswald Reicholf vermacht,3 der auch in das Grundbuch der Stadt eingetragen worden sei. In einem späteren Rechtsstreit um die Rückgabe des Testaments habe Reicholf vom Rat der Stadt Wien gegen Würfel Recht erhalten4 und in weiterer Folge das Testament und seine Hausanteilsrechte Ulrich Eitzinger übergeben. Nach Würfels erbenlosem Tod sei jedoch die Grundbucheintragung des Eitzingers wegen der damaligen Nichtbesetzung der Amtsstellen unterblieben. Gegen das zugunsten Reicholfs ergangene Ratsurteil habe nun Friedrich von Graben vor dem König Einspruch erhoben, er hätte laut eines Kaufbriefes die Hausanteile erworben und später seine Rechte samt Kaufvertrag und Urteilsbrief dem Eitzinger vor dem Bürgermeister und Rat von Wien als den Grundherren übertragen, diesem auch das Haus samt Schlüsseln übergeben sowie dessen Grundbucheintragung gefordert,5 worauf der König den Rat der Stadt durch Hans von Neitperg angewiesen habe,6 in der Sache nichts weiter zu unternehmen. Erst danach, so der Anwalt des Klägers, hätten Barbara Hölzl und Elisabeth Buske Ansprüche auf die Hausanteile Würfels als dessen nächste Erbinnen (gegen U. E.) geltend gemacht. Da Ulrich Eitzinger laut seiner freyhait ein Verfahren vor dem Rat abgelehnt habe, habe der König die Streitsache vor sich gezogen und Meister Hans von Maiers und Sigmund von Ebersdorf mit der Verhandlung betraut.7 Vor ihnen suche nun Ulrich Eitzinger sein Recht. Barbara Hölzl verweigerte die rechtliche Verantwortung mit der Begründung, von der letzten Verschiebung8 des Gerichtstages (auf Juni 25) nicht in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Sie brachte vor, sich gemäß dem vorletzten Aufschub9 am montag vor sand Jorgen tag (1449 April 21) eingefunden und sich wegen der Abwesenheit Meister Hans von Maiers und Sigmunds von Ebersdorf im Hubhaus und in der Kanzlei in Wien angeboten zu haben. Da der Kläger hingegen abwesend gewesen sei, habe sie ein behabts recht und bitte um einen entsprechenden Urteilsbrief, andernfalls werde sie die Sache vor die lanntschafft bringen. Die Frage des Gerichts nach einer Vollmacht von Seiten der Mit-Beklagten Elisabeth Buske verneinte sie; auch wisse sie nicht, ob diese von dem Aufschub informiert worden sei. Der Eitzinger wies den Säumnisvorwurf mit der Begründung zurück, ihm sei mitgeteilt worden, daß der König den Termin wegen der Verhinderung Sigmunds von Ebersdorf, der sich damals im Feldzug vor Niederweiden befand, (auf Juni 25) verschoben hätte, wovon auch die Beklagten in gleicherweise wie von den früheren Verschiebungen in Kenntnis gesetzt worden seien. Das Urteil erging zugunsten des Klägers, der für den Fall, daß die Ladung der Beklagten rechtzeitig ergangen sei, wegen Abwesenheit Elisabeth Buskes gestern und am heutigen tag und der Weigerung Barbara Hölzls, sich rechtlich zu verantworten, im Grundbuch der Stadt Wien auf die Hausanteile eingetragen werden soll, wogegen Einspruch erhoben werden kann. Auf Wunsch des Eitzingers erfolgt die Ausstellung eines Urteilsbriefes des gesprochen rechtens. Mit dem Siegel, daz wir zu disen zeiten in unserm furstentum Osterreich gebrauchen. An phincztag nach sannd Johanns tag ze sunnwenden.

Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.p.c. (unter der Plica).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (AUR 1449 VI 26), Perg., (wohl) S 25 samt Ps. ab und verloren. Reg.:QGStW I/7n. 15245. Lit.: SCHALK, Zeit des Faustrechts S. 464ff.; SEIDL, Hauptlinie S. 39 u. 41.

Kommentar

Der Prozeß endete mit der Grundbucheintragung Ulrich Eitzingers und der Räumung der von Barbara Hölzl besetzten Hausteile im August 1449. Da Barbara Hölzl als Adelige die Zuständigkeit des Wiener Rats bezüglich der Räumung bestritt, und auch Landmarschall Bernhard von Schaunberg auf Bitte Ulrichs, die Räumung zu veranlassen, nichts unternehmen wollte, wurde die Sache schließlich dem Eitzinger selbst überlassen und die Räumung des Hauses von dessen zu diesem Zweck nach Wien entsandten Dienern im Einvernehmen mit dem Landmarschall vorgenommen. 1452 verkaufte Ulrich seine drei Viertel Oswald Reicholf, der seit 1444 im Besitz des vierten Viertels war (s. Anm. 3).10

Anmerkungen

  1. 1Vgl.n. 118.
  2. 2Vgl.die nn. 134, 135.
  3. 3Testament von 1443 Juni 18, s. QGStW II/2 n. 2922. Oswald Reicholf besaß seit 1444 das vierte Hausviertel, vgl. FRA III/6 n. 86, Anm. 3.
  4. 4Ratsurteil von 1447 Dezember 5; Druck: FRA III/6 n. 86; vgl. auch QGStW II/2 n. 3234. Würfel hatte 1445 die Oswald Reicholf vermachten Hausanteile seinem Schwager Friedrich von Graben verkauft und das Testament zurückgefordert, vgl. QGStW II/2 n. 3097; FRA III/ 6 n. 86, Anm. 7. Zu Friedrich von Graben vgl. auch HEINIG , Friedrich III./1 S. 199.
  5. 5Zum Verkauf an Friedrich von Graben vgl. Anm. 4. Die Übergabe des Hauses an Ulrich Eitzinger erfolgte wohl in der ersten Jahreshälfte 1448, vgl. QGStW II/2 zu n. 3270.
  6. 6Vgl.n. 93.
  7. 7Vgl. n. 118. Am 19. August 1448 teilte Kg.F. der Stadt Wien mit, die Streitsache an sich gezogen zu haben, s. QGStW II/2 n. 3270.
  8. 8Vgl.n. 135.
  9. 9Vgl.n. 131.
  10. 10Vgl. dazu QGStW II/2 n. 3314, 3316, 3317, 3320, 3483, 3484; weiters SCHALK , Faustrecht S. 466f.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 142, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-06-26_1_0_13_13_0_143_142
(Abgerufen am 28.03.2024).