Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

Sie sehen den Datensatz 361 von insgesamt 366.

Kg.F. als Vormund des Kg. Ladislaus gibt seinem Rat Hans von Neidegg und Ranna, Pfleger zu Steyr, und dessen Frau Anna für geliehene 2000 fl. und 50 Pfd. Pf. das Weinungeld zu Langenlois (Lerobs) mit Zubehör in bestandweis gegen jährlich 450 Pfd. Pf. der schwarzen Wiener Münze. Neidegger und seine Frau haben zuvor die ihnen versetzte Feste Laxenburg1 wieder abgetreten, 1000 Pfd. Pf. nachgelassen und Kg.F. jetzt 50 Pfd. Pf. geliehen. Von den Renten und Nutzungen des Ungelds, das sie für vier Jahre ab weichnachten schiristkunfftigen erhalten, sollen sie sich die Geldschuld zu abslegen selbst bezahlen. Nach den vier Jahren sollen sie das Ungeld wieder abtreten. Sollten sie sich wegen urleug, pisess oder krieg die Geldschuld mit den jerlichen abslegen nicht bezahlen können, werde ihnen diese von anderen Nutzungen und Renten des Ftm. Österreich erstattet2.

Originaldatierung:
an eritag vor sand Mertten tag
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt (wohl, weil die Plica später abgeschnitten wurde).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR, 1446 XI 8), Perg. (später beschnitten)3, S an Ps (verloren). Reg.:QGStW I/7n. 15140. Lit.: WALTER Ungeld S. 72; HAUSMANN, Neudegger S. 70. Vgl. auch die bei n. 147 genannte Lit.

Anmerkungen

  1. 1Vgl.n. 260f.
  2. 2Vgl. den Revers Neideggers von 1446 November 8; Org. im HHStA Wien (Sign. AUR, 1446 XI 8); Reg.: CHMEL n. 2176 (mit November 6); QGStW I/7 n. 15141.
  3. 3Es handelt sich jedoch nicht um die bei Kassierungen üblichen Einschnitte. Vgl. dazu die Einleitung.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 361, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-11-08_2_0_13_12_0_361_361
(Abgerufen am 23.04.2024).