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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. teilt allen Prälaten, edeln, Gff. Herren, Rittern, Knechten und Städten des Ftm. Steyr mit, daß die Ungarn, gegen deren Angriffe1 Hilfe und Beistand zu leisten er kürzlich mit schreiben2 gebeten hatte, demnächst in unsern landen sein werden. Die Prälaten und der Adel sollen sich ohne Verzug zu angesicht diez briefs persönlich und mit den Ihrigen zu Pferde und zu Fuß in möglichst großer Stärke nach Graz zu seinen Räten Hans (III.) von Stubenberg, seinem Hauptmann in Steyr, und Hans von Neitperg begeben. Die Städte sollen soviel Volk wie möglich zu Pferde und zu Fuß zusambt dem anslag, den er kürzlich an sie gerichtet hatte3, aufstellen und ebenfalls nach Graz senden. Den genannten Räten habe er befohlen, an seiner Statt mit Rat, Hilfe und Beistand der gesamten Landschaft den Feinden Widerstand zu leisten, Land und Leute zu retten und weiterem Schaden vorzubeugen. Sie (die Empfänger) sollen ohne Verzug handeln, da nach schikchung der veindt Eile geboten sei. Gemäß den früheren Schreiben verspricht er ihnen Kost und Futter sowie Schadloshaltung4.

Originaldatierung:
an suntag vor aller heiligen tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.p.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

[Org. im Steiermärkischen LA Graz] – Kop.: Abschrift (18. Jh.) im HHStA Wien (Sign. AUR, 1446 X 30). Druck: TELEKI , Hunyadiak kora 10 n. 86; SEUFFERT/KOGLER , Landtagsakten S. 132 n. 65. Reg.: CHMEL n. 2174; LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 1205; LUSCHIN , Katalog der landschaftlichen Urkunden S. 5 n. 2. Lit.: BRANDSCH, Kaiser Friedrichs III. (IV.) Beziehungen zu Ungarn 2 S. 21; SCHALK, Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts S. 57ff.; ERNST, Zur Frage S. 394; HALLER, Friedrich III. und die Stephanskrone S. 109; UIBLEIN, Ebendorfer S. 31; NIEDERSTÄTTER, Jahrhundert der Mitte S. 348f.

Anmerkungen

  1. 1Zu dem Einfall der Ungarn unter Johann Hunyadi nach Österreich und Steyr vgl. die angeführte Lit.
  2. 2Die Anschläge von 1446 Mai 18 vgl. bei SEUFFERT/KOGLER , Landtagsakten S. 120ff. n. 51ff. Es handelt sich um mehrere Schreiben an einzelne Stände, die in der obigen Formulierung zusammengefaßt wurden. Da offenbar nicht ein Anschlag an alle Stände erging und oben kein Empfänger namentlich genannt wird, wurde auf ein vorläufiges Dep.-Regest zu 1446 Mai 18 verzichtet.
  3. 3Wohl der Anschlag für die Städte und Märkte des Ftm. Steyr von 1446 Mai 18; vgl. SEUFFERT/KOGLER , Landtagsakten S. 125f. n. 56 u. 57. Die einzelnen Städte und Märkte erhielten offenbar gesonderte Schreiben, die in obiger Formulierung zusammengefaßt wurden. Da kein konkreter Empfänger genannt wird, wurde auf ein vorläufiges Dep.-Regest zu 1446 Mai 18 verzichtet.
  4. 4Vgl. die entsprechenden Klauseln in den Anschlägen (siehe Anm. 2 u. 3).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 358, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-10-30_1_0_13_12_0_358_358
(Abgerufen am 19.04.2024).