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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. als Vormund des Kg. Ladislaus versetzt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Wien für die 1065 Pfd. Pf. der schwarzen Wiener Münze, die sie ihm jetzt zu seiner und des Landes notdurft geliehen haben, in ains rechten werennden phandsweis seinen Anteil an den Renten und Nutzungen, die von der Donaubrücke in Wien anfallen, den sie wöchentlich von seinem dortigen Amtmann bis sannd Meriten tag nachstkunfftigen (1446 November 11) und danach ein Jahr lang erhalten sollen. Zuerst sind davon jedoch 200 Pfd. Pf. an Konrad von Kraig, seinen Hofmeister, zu bezahlen1. Im Falle, daß ihnen die oben genannte Summe in der vorgesehenen Zeit von diesen Renten und Nutzungen nicht bezahlt wird, sollen sie den ausstehenden Betrag von der schatzstewr des auf kunfftigen sannd Mertten tag (1446 November 11) folgenden Jahres einbehalten. Sein (Kg.F.) anwalt bey der tunawprukgen soll ihnen geloben, die Renten und Nutzungen in der genannten Zeit wöchentlich zu zahlen. Kg.F. verspricht, bis zur endgültigen Bezahlung keine Forderungen wegen der Renten und Nutzungen und der schatzstewr zu erheben und das auch niemandem zu gestatten. Mit dem Siegel, das wir zu disen zeiten in unserm furstentum Österreich geprauhen. .

Originaldatierung:
An sambstag nach sannd Pangretzen tag
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.p.c. (unter der Plica).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR, 1446 V 14), Perg., rotes S 25 in wachsfarbener Schüssel an Ps.2 – Kop.: Abschrift (18. Jh.) ebd. (Sign. Urkundenabschriften, Österreichische Urkunden, Karton 26). Reg.: CHMEL n. 2088; QGStW I/7 n. 15113. Lit.: BRUNNER, Finanzen der Stadt Wien S. 117f. u. 161.

Anmerkungen

  1. 1Zu einer weiteren Verschreibung von Einkünften aus Wien an Konrad von Kraig vgl. n. 263.
  2. 2Auf dem Ps. steht ein Vermerk: 243 t. 63.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 331, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-05-14_1_0_13_12_0_331_331
(Abgerufen am 16.04.2024).