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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. als Vormund des Kg. Ladislaus versetzt an Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Wien für die zu seiner Küchenzehrung geliehenen 600 Pfd. Wiener Pf. das dortige Ungeld mit Zubehör in ains rechten werunden phanndes weis. Auch, wenn eine frühere, ihnen nach irer brief sag1 bereits auf das Ungeld verschriebene Geldschuld bezahlt sein wird, sollen sie danach weiterhin alle Renten und Nutzungen des Ungeldes, die wöchentlich neben den üblicherweise davon zu leistenden Ausgaben anfallen, bis zur Bezahlung der 600 Pfd. Pf. erhalten. Er gebietet Jakob Rehwein und Andreas Schönprucker als seinen gegenwärtigen Ungeltern zu Wien sowie allen künftigen Verwesern des Wiener Ungeldes, den Bürgern von Wien wöchentlich die Nutzungen und Renten des Ungeldes bis zur Bezahlung der 600 Pfd. auszuzahlen. Die bezahlten und durch Quittungen belegten Beträge sollen bei ihren Abrechnungen abgezogen werden.

Originaldatierung:
an sambstag nach dem heiligen auffarttag
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r. d. Joh(anne) de Neitperg et m(agistro) hubarum referentibus (unter der Plica). – KVv: –. – Daran stet noch aus der stat aufm ungelt CX tl (Pfd.) d(e)n(arii) (Blattmitte, 15. Jh., evtl. Empfängervermerk).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR, 1445 V 8), Perg., rotes S 25 in wachsfarbener Schüssel an Ps. Reg.: CHMEL n. 1914; LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 1005; QGStW I/7 n. 15049. Lit.: WALTER, Ungeld S. 121; KÜCHLER, Ungeld S. 111 u. 126.

Anmerkungen

  1. 1Bislang nicht identifizierte Urk. Da Kg.F. nicht ausdrücklich als Aussteller genannt wird, entfällt ein Reg.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 280, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-05-08_1_0_13_12_0_280_280
(Abgerufen am 29.03.2024).