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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. befiehlt aufgrund eines Urteils seines Kammergerichts Konrad von Kraig, seinem Hauptmann, Jörg Hallegger, Verweser (der Hauptmannschaft), und Anton Himmelberger, Vitztum des Ftm. Kärnten, sowie ihren Amtsnachfolgern, dem Fritz Ofener oder dessen Beauftragten bei der Einnahme der geber der Herrschaft Moosburg zu unterstützen, ihnen Schirm zu bieten und ihnen bei der Einnahme weiterer Güter Gf. Heinrichs von Görz beizustehen. Ofener wurde heute vom Kammergericht mit urtaill und recht Hilfe von den Empfängern und allen Reichsuntertanen zuerkannt, nachdem er ein vidimus eines kgl. reppresalbriefes1 gegen Gf. Heinrich von Görz verlesen ließ und vorbrachte, daß ihm Andreas von Graben, Amtmann und Diener Gf. Ulrichs (II.) von Cilli, mit Gewalt und ohne Recht die dem Görzer gehörende Herrschaft Moosburg abgenommen habe, nachdem er diese zuvor aufgrund des genannten kgl. Briefes mit Leuten, Gütern und Zubehör eingenommen hatte.

Originaldatierung:
am sambstag nechst vor nativitatis Marie (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: (wohl:) Kanzleiabschrift (15. Jh.) im HHStA Wien (Sign. AUR, 1444 IX 52), Pap. Reg.: CHMEL n. 1724; LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 861. Lit.: WEBERNIG, Landeshauptmannschaft S. 82f.

Kommentar

Vgl. auch n. 253.

Anmerkungen

  1. 1n. 177.
  2. 2In diesem Urkundenkarton liegt auch n. 253.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 252, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-09-05_1_0_13_12_0_252_252
(Abgerufen am 29.03.2024).