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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. stiftet in Anbetracht der Heilswirksamkeit des höchsten Sakraments, von Christi leichnam zu essen und sein plut ze trinkhen1, sowie zu Lob und Ehre Christi, Marias und aller Heiligen auf ewig für die Zechleute der gotsleichnams czech der Schneider zu Laibach sechs Pfd. Wiener Pf. die ihnen jährlich an sand Michelstag (September 29) aus dem Vitztumamt in Krain gegeben werden sollen. Davon sollen die Zechleute, wenn das notdurft wirt und das zeschulden kumbt, vier Chorröcke aus Leinentuch, vier Gugeln aus braunem Wolltuch, zwei Kreuzfahnen aus Seidentuch, zwei verglaste Laternen und darin Steckkerzen aus Wachs bereitstellen. Jedesmal, wenn die Priester der Pfarrkirche zu Laibach mit gotsleichnam in die Stadt Laibach oder deren Vorstädte gehen, um die Kranken zu besuchen, sollen vier arme Schüler, die sich von Almosen ernähren, mitgehen und die Chorröcke und Gugeln anlegen. Zwei dieser Schüler sollen die Kreuzfahnen und die zwei anderen die Laternen mit brennenden Kerzen vor gotsleichnam tragen; sie sollen das Responsorium Homo quidam fecit oder den Hymnus Pange li(n)gwa etc. singen. Bei jedem Versehgang sollen die Schüler vom Pfarrer vier Wiener Pf. erhalten. Dem Mesner in der genannten Laibacher Kirche sollen sie jährlich 60 Wiener Pf. geben, wofür dieser die Chorröcke, Gugeln, Kreuzfahnen, Laternen und Kerzen in seiner hut und phleg halten soll. Die Zechleute sollen auch dafür sorgen, daß täglich im Fronamt zwei Schüler den Hymnus Tantum ergo sacramentum oder den Vers Ecce panis angelorum anfangen zu singen, die vom Schulmeister und dem ganzen Chor vollständig ausgesungen werden. Im Falle, die Zechleute führten dies alles nicht oder unvollständig aus, würden Kg.F. seine Erben oder Anwälte und insbesondere die Bürger von Laibach, denen das von Kg.F. (September 29) zu geben. Die gezahlten Beträge sollen den Vitztumen jährlich bei ihren Abrechnungen abgezogen werden.

Originaldatierung:
auf ir gewissen empholhen ist, die sechs Pfd. einnehmen und die Stiftung in der beschriebenen Weise ausführen. Was neben den genannten Ausgaben übrigbleibt, sollen die Zechleute für die Stiftung anlegen. Kg.F. befiehlt Jörg von Tschernembl, seine
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt (nach Kop. und Druck).

Überlieferung/Literatur

[Org. im ARS Ljubljana; der Kop. zufolge auf Perg., mit S 11 in wachsfarbener Schüssel an Ps.] – Kop.: Fotokop. vom Org. im HHStA Wien (Sign. AUR, 1444 III 13). Druck: CHMEL , Materialien Bd. 1 S. 137f. n. 38. Reg.: CHMEL n. 1608; LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 737; ZISLER , Die geistlichen Stiftungen S. 113 n. 13. Lit.: ZISLER, Die geistlichen Stiftungen S. 58ff.; WEISSENSTEINER, Friedrich III. S. 26. Vgl. auch oben n. 52.

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich um eine besonders ausführlich und feierlich gehaltene Arenga, die offenbar Urkk. über Stiftungen zu Versehgängen vorbehalten war. Sie ist auch für n. 52 u. 96 anzunehmen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 201, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-03-13_1_0_13_12_0_201_201
(Abgerufen am 29.03.2024).