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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. beurkundet einen Spruch Bf. Leonhards von Passau und anderer seiner Räte, den diese wegen des Streites zwischen Eb. Friedrich von Salzburg, Legat des Stuhls zu Rom1, und den seinn inner lannds oder ausser lannds einerseits und den Brüdern Hans und Wilhelm Pebringer andererseits gegeben haben. Dieser Streit war entstanden, weil Wilhelm Pebringer von den Bürgern von Pettau2 gefangen gesetzt worden war, worauf Hans Pebringer dem Eb. und dessen Leuten enttsagt und die herttlich angriffen und bekriegt habe mit nam, schaczung der leutt und in all annder weg. Nachdem Vinzenz (von Traunstein), Hofmeister zu Salzburg3, für den Eb. und die Pebringer für sich selbst und ihre Helfer, Gönner und Diener under Bf. Leonhard von Passau und andere kgl. Räte, die dazemal in Wien waren, gegangen sind und diese beide Parteien angehört haben, wurde von den Räten gesprochen, daß Streit, Ansprüche und Feindschaft zwischen beiden Seiten beendet sein sollen. Auch das recht, das dem Eb. gegen Hans Pebringer vom Landmarschall in Österreich zugesprochen wurde, soll aufgehoben sein, so daß künftig keine Seite gegen die andere mit gericht oder an recht etwas zesprechen habe. Die Pebringer sollen dem Eb. auf dessen, im Verlaufe eines Jahres ab Datum dieses Briefes zu stellende Forderung mit 24 Pferden zu dienst reitten, doch soll dieser ihnen Verköstigung und Zehrung wie anderm seim hofgesind zukommen lassen. Er soll künftig für die Pebringer ein gnediger herr sein, wofür diese sich gegenüber ihm, seinem Gotteshaus und seinen Leuten dinstlich und gutlich halten sollen. Wenn eine Partei nachweislich gegen diesen Spruch verstoßen sollte, habe sie gegenüber der anderen ihre gerechtikait verloren und muß an die fürstliche Kammer zu Österreich 2000 Pfd. guter Wiener Pf. zahlen. Die Parteien erhalten gleichlautende spruchbrief(e) mit dem Siegel, das wir in unserm furstentum Osterr(eich) zu disen zelten gebrauhen. An montag nach sannd Thomans tag des zwelfboten.

Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.p.c. – KVv: Concordia cum Pebringer (rechte untere Blattecke).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR, sub dat. 1443 I 164), Pap., rotes S 25 rücks. aufgedr. (unter Pap.).

Anmerkungen

  1. 1Zum legatus natus – Titel des Salzburger Eb. vgl. DOPSCH, Legatenwürde und Primat der Erzbischöfe von Salzburg.
  2. 2Die Stadt Pettau gehörte zum auswärtigen Besitz des Erzstifts Salzburg. Vgl. DOPSCH , Der auswärtige Besitz S. 975ff.
  3. 3Zum Salzburger Hofmeisteramt vgl. DOPSCH , Recht und Verwaltung S. 947f.; zu Vinzenz von Traunstein s. WEISS , Beziehungen S. 546f.
  4. 4Anbei liegen weitere Dokumente zur Fehde der Pebringer gegen den Eb. von Salzburg.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 185, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-12-23_1_0_13_12_0_185_185
(Abgerufen am 28.03.2024).