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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. befiehlt aufgrund eines Spruches seines Kammergerichtes2 dem Gf. Heinrich von Görz, daß er Andreas und Heinrich von Hollenegg ihre Güter und Lehen innerhalb der nächsten sechs Wochen und drei Tage nach Überantwortung dieses Briefes zurückzugeben habe.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 254.

Anmerkungen

  1. 1Datum und Ort wie n. 179 mit Anm. 1.
  2. 2Vgl. n. 179.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 180, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-11-26_3_0_13_12_0_180_180
(Abgerufen am 19.04.2024).