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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. bestätigt, sich gemäß folgender abschrifft und notel zu einem ewigen Bündnis zwischen dem Haus Österreich und den fürsten Friedrich (II.) und Ulrich (II.)1, Gff. von Cilli, verpflichtet zu haben: (Es folgt als Insert n. 164). Dieses Bündnis, das gegen jedermann, auch gen Ungern lauten sol2, wollen die Cillier wegen der Gefangenen Jörg von Winden, Heinrich Randegger, Wolfgang Egker, Friedrich Verl, Jörg Gall, die in Ofen dem König (Wladislaw) von Polen zu gëysel gesetzt sind, derzeit nicht geverttigen. Jedoch haben sie Kg.F. Kg. Ladislaus von Ungarn sowie den Hzz. Albrecht (VI.) und Sigmund von Österreich mit einem Brief versprochen3, ihren mit anh. Siegeln auszufertigenden puntbrief, der gemäß den Kg.F. übermittelten noteln lauten soll4, im Verlaufe eines Jahres ab sand Michels tag nagstkunfftigen (1443 September 29) zu übergeben. In dem genannten Brief haben sich die Cillier weiter verpflichtet, den puntbrief innerhalb von zwei Monaten Kg.F. zuzustellen, wenn die Gefangenen vor Ende der oben genannten Frist durch Auslösung oder auf andere Weise freikommen oder sterben sollten. Kg.F. verspricht, seinen den inserierten noteln gemäß auszufertigenden puntbrief den Cilliern zu überreichen, wenn sie ihm in der genannten Frist ihren puntnussbrief zukommen lassen. Sollten die Cillier ihren puntbrief übergeben, bevor die Gefangenen freikommen, würde Kg.F. ihnen seinen Brief ebenfalls geben, darinne jedoch versprechen, sÿ solher puntnuss halben gen Ungern nit zuermonen, solange die Gefangen nicht frei sind. Nach deren Freikommen müßten die Cillier diesen kgl. versprechnusbrief zurückgeben. Kg.F. siegelt für sich und als Vormund des Kg. Ladislaus von Ungarn mit dem kgl. Siegel, die Hzz. Albrecht (VI.) und Sigmund von Österreich siegeln ebenfalls und geloben, das Bündnis zum gegebenen Zeitpunkt zu besiegeln.

Originaldatierung:
an sannd Matheus tag des heiligen zwelfboten und ewangelisten.
Kanzleivermerke:
KVr: D.m.d.r.i.c. – KVv: Rta Jacobus Widerl (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

[Org. im ARS Ljubljana; der Kop. zufolge auf Perg., mit rotem S 12 in wachsfarbener Schüssel mit rücks. eingedrücktem roten S 13 an Ps. und roten SS der Hzz. Albrecht VI. und Sigmund (SAVA S. 149, Abb. 90; S. 134, Abb. 70) in wachsfarbenen Schüsseln an Ps.] – Kop.: Fotokop. vom Org. (einschl. Siegelkopien) im HHStA Wien (Sign. AUR, 1443 IX 21) – Abschrift (18. Jh.) ebd. (Sign. Urkundenabschriften, Österreichische Urkunden, Karton 26). Druck: TELEKI , Hunyadiak kora 10 n. 63. Reg.: CHMEL n. 15315; LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 654. Lit.: ROTH, Beiträge S. 150ff., bes. S. 162. Die Gff. Friedrich und Ulrich von Cilli stellten 1443 September 21 eine Gegenurkunde mit Insert einer Bündnis-notel aus; Org. im HHStA Wien (Sign. AUR, 1443 IX 21); Druck: TELEKI , Hunyadiak kora 10 n. 64; Reg.: CHMEL n. 1532. Wie bei n. 164 dargelegt, ist der geplante Bündnisvertrag offenbar nicht ratifiziert worden.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Anm. 1 bei n. 162.
  2. 2In der notel zu der Bündnisurkunde der Gff. von Cilli (vgl. den Kommentar) wird dies wie folgt ausgeführt: Die Cillier wollen Kg.F., Ladislaus, Albrecht und Sigmund beistehen gegen jedermann, ausgenommen Kirche, Reich und auch nach kunig Laslos obemelt oder seiner erben abgang, das gott lang wennde, einen ieglichen kunig zu Ungern, doch alain mit den herrschefften und gütern, die sie (die Cillier) in Ungarn haben. Die Stelle ist mißverständlich, doch wohl so zu interpretieren: Die Cillier sollten den Habsburgern nach dem Tod des Kg. Ladislaus und seiner Erben im Bündnisfall gegen nachfolgende Könige von Ungarn beistehen, doch werden ihre ungarischen Besitzungen davon ausgenommen.
  3. 3Urk. der Gff. von Cilli von 1443 September 21 (vgl. den Kommentar).
  4. 4Vgl. n. 164 u. den Kommentar.
  5. 5Ergänzend zu CHMEL sei angeführt, daß die Urk. im RR N, fol. 161v -162r, zu finden ist.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 170, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-09-21_1_0_13_12_0_170_170
(Abgerufen am 29.03.2024).