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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. als regierender Landesfürst von Österreich und Steyr befreit den Grund, auf dem das von Hans Laun von Hanstein1 in Voitsberg gestiftete und in Bau befindliche Spital für arme und sieche Leute errichtet wird, von allen Steuern, Diensten und Forderungen. Diese gefürstete Freiung soll gelten umb all erber sachen in dem durch den Bau des Spitals umgrenzten Bereich. Die Güter, die Hans Laun oder andere dem Spital übereignen, werden ebenfalls von allen Steuern befreit. Nur, wenn das Spital wegen prunst, Teuerung, Krieg oder aus anderen Gründen zu Schaden käme, dürfe man von den Leuten, die zu den Gütern gehören, Steuern nehmen, doch beschaydenleich und nicht zum Verderben der Leute und Güter sowie unter der Bedingung, daß die Einnahmen zum Nutzen des Spitals und der armen Leute angelegt werden. Zu des Spitals Versorgung sollen ewig jedes Jahr sechs Fuder gekauften oder selbst angebauten Weines über den Semmering oder aus der march auf Wagen oder in lageln sowie auch 300 Vierling Getreide den armen Leuten zum Verzehr, zum Verkauf oder zum eigenen Weinauschank maut- und zollfrei und frei von anderen Forderungen gebracht werden können. Hans Laun und seine Erben sollen des Spitals stiffter und erbvogt sein, die Aufnahme und Entlassung von bedürftigen und siechen Leuten soll nur mit ihrem Wissen und Willen geschehen. Nach Tod der Erben des Hans Laun sollen Kg.F. und seine Erben und Nachkommen ewig vogt des Spitals werden. Kg.F. nimmt das Spital in seinen sowie seiner Erben und Nachkommen besonderen Schutz und gebietet allen seinen Hauptleuten, Herren etc. und anderen Untertanen bei seiner schweren Ungnade und einer Pön von 20 Mark Gold, die je zur Hälfte an seine Kammer und an das Spital zu zahlen sind, die Beachtung der Privilegien.

Originaldatierung:
an phintztag vor sannd Urbans tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r. Leopoldo Aspach consiliario suo ref. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge auf Perg., mit S 8 mit vorn eingedrücktem roten S 13. – Kop.: Beglaubigtes Vidimus-Libell des Bf. Georg von Seckau von 1443 Dezember 5 im HHStA Wien (Sign. AUR, 1443 XII 5)2, Perg., fol. 18v -19v, Perg.-Umschlag, S des Bf. (verloren) an bläulich-roter Ss., Notarszeichen. – Vidimus3 des Hans Judel, Richter zu Voitsberg, und des dortigen Stadtrates (wir N. der ganntz ratt daselbs) von 1448 Januar 8 im HHStA Wien (Sign. AUR, 1443 V 23), Perg., kleines rundes braunes S von Voitsberg rücks. aufgedr. (unter Pap.). Reg.: CHMEL n. 1438; QGStW I/7 n. 14956. Lit.: GÄNSER, Voitsberg S. 194.

Anmerkungen

  1. 1Zur Belehnung des Hans Laun mit der Feste Hanstein vgl. STARZER , Lehen in Steiermark S. 270 n. 198/1.
  2. 2Das Vidimus wurde angefertigt im Karmeliterklosters vor Voitsberg auf Bitte von dessen Prior Peter und des Konventes, des Georg Poltel, Pfarrer in Voitsberg, und des Ritters Johann Laun von Hanstein. Es wurde beglaubigt vom öff. Notar Georg Schwentenkrieg aus Wels, Notar des Bf. Georg von Seckau u. Kleriker der Diöz. Passau. Zeugen der Vidmierung waren die Knappen (armigeri) Wigoleius Gradner, Wolfgang Saurer, Wolfgang Stadler, Laurenz Paleyter sowie der Landschreiber (in Steyr) Johann Judel und Sigmund Schadecker, Bürger von Voitsberg. Das Vidimus enthält auch n. 140 u. 141, des weiteren Urkk. des Priors Peter Marchart und des Karmeliterkonvents St. Elisabeth in der Vorstadt von Voitsberg von 1443 Januar 7, o. O., u. 1443 Januar 8, Graz, Urkk. Johann Launs von 1443 Januar 7, o. O., u. Januar 8, Graz, sowie zwei Urkk. des oben genannten Pfarrers von 1443 Januar 8, Graz. Die genannten Urkk. betreffen alle das Verhältnis der Karmeliter zur Pfarre Voitsberg und die Durchführung der Stiftungsbestimmungen.
  3. 3Die Kop. wird in der Bestätigungsklausel als abgeschrifft, genant ain vidimus, bezeichnet.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 139, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-05-23_1_0_13_12_0_139_139
(Abgerufen am 28.03.2024).