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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. übergibt von sich und im Namen der Hzz. Albrecht (VI.) und Sigmund von Österreich dem Schultheiß, dem Rat und den Bürgern von Rapperswil, die sich nach langer Zeit wieder in des Hauses Österreich Hände begeben haben und darüber einen Eid ablegten1, seine dortige Feste, die sie zum Nutzen des Hauses Österreich mit ihren Bürgern besetzen sollen. Ohne ihren Willen wolle er ihnen keinen andern (Burg-)Vogt geben, fordert jedoch für sich und das Haus Österreich Gehorsam und Offenhaltung der Feste. Wenn es ihm gelingen sollte, Gebiete und Herrschaften in seine Gewalt zu bringen, die vormals zu Feste und Stadt gehörten, sollen diese gemäß Briefen seiner Vorfahren2 wieder den Rapperswilern unterstellt werden. Er wolle den Rapperswilern auch anderweitig Gnaden zukommen lassen, damit si dester bass by uns und dem hus Österrich belibent und Stadt und Feste in Ehren halten und bessern mögen. Auch verspricht Kg.F. keine Entfremdung der Stadt oder zugehöriger Gebiete durch Verpfändung oder auf andere Weise zuzulassen.

Originaldatierung:
am dornstag vor sant Michels tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge auf Perg. mit anh. S. – Kop.: Vidimus des Johann von Gotz, Abt des Prämonstratenserklosters Rüti, Diöz. Konstanz, von 1457 August 25, o. O., im HHStA Wien (Sign. AUR, 1442 IX 27)3, Pap., spitzovales grünes S des Abtes unter dem Text aufgedr. (unter Pap.) – davon Abschrift (18. Jh.) ebd. (Sign. Urkundenabschriften, Österreichische Urkunden, Karton 25). Druck: RICKENMANN , Geschichte S. 118f. Reg.: CHMEL n. 1151; LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 403; RICKENMANN , Regesten n. 65. Lit.: STADLER Schlossvogtei S. 122f.; NIEDERSTÄTTER, Der Alte Zürichkrieg S. 157.

Anmerkungen

  1. 1Rapperswil war 1415/17 von Kg. Sigmund an das Reich gezogen worden. Vgl. dazu sowie zum Verhältnis der Stadt zu den Habsburgern in den darauffolgenden Jahren STADLER , Schlossvogtei S. 117ff..
  2. 2Vgl. etwa die Urkk. Hz. Friedrichs IV. von Österreich von 1411 Juni 23 u. 1429 Mai 8; Reg.: RICKENMANN , Regesten n. 72 u. LICHNOWSKY (-BIRK) 5 n. 2751.
  3. 3Das Vidimus wurde angefertigt auf Bitte einer Botschaft von Schultheiß und Rat von Rapperswil.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 121, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-09-27_1_0_13_12_0_121_121
(Abgerufen am 23.04.2024).