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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. antwortet seinen Anwälten in Österreich auf eine durch einige an ihn entsandte mitanwelde vorgetragene Bitte, betreffend den von Wolfgang Oberhaimer, Pfleger zu Wildenstein, eingenommenen Dienst im Gosautal beim Salzsieden zu Hallstatt. Den Anwälten sei vorgebracht worden, dieser Dienst gehöre in das ambt und sei bisher stets dem Hofschreiber daselbs übertragen worden1. Kg.F. teilt mit, daß er Oberhaimer den Dienst zur Verbesserung der Burghut gegeben habe und ihn dabei bleiben lassen wolle. Für den Fall, das Amt (Hallstatt) würde dadurch wider alts herkomen geschädigt, befiehlt er den Anwälten, dem Oberhaimer die Beträge, die der genannte Dienst bringen würde, aus dem Amt Gmunden zu geben.

Originaldatierung:
an eritag vor sand Lucein tag
Kanzleivermerke:
KVr: C.p.d.r. – KVv: Den erwirdigen edeln ersamen und unsern lieben getrewn, unsern anwelten in Osterreich (Adresse, Blattmitte)2Oberhaymer (unterer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR, 1441 XII 123), Pap., rotes (wohl:) S 12 als Verschluß rücks. aufgedr. (zerstört).

Anmerkungen

  1. 1Offensichtlich ist der Hofschreiber zu Hallstatt gemeint. Vgl. dazu PALME , Rechts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte S. 352ff., u. HAGENEDER , Salzkammergut S. 247.
  2. 2Links unter der Adresse steht: 24 XLVI f. Die Deutung dieses Vermerks ist unklar.
  3. 3Anbei liegt ein Brief des Wolfgang Oberhaimer, Pflegers im Ischlland, von 1442 Januar 9, Wildenstein, mit dem er den Anwälten des Ftm. Österreich das kgl. Schreiben sandte und um dessen Befolgung nachsuchte.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 88, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-12-12_1_0_13_12_0_88_88
(Abgerufen am 19.04.2024).