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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. als Vormund des Kg. Ladislaus verweist mit Rat und Wissen seiner Anwälte in Österreich den Bf. Leonhard von Passau und – bei Sedisvakanz – das Passauer Domkapitel für geliehene 6500 Pfd. Pf. in Wiener Geld der schwarzen Münze auf die Ämter zu Gmunden und Hallstatt mit deren Zubehör. Die genannte Summe ergebe sich aus folgenden Posten: (1)1 3500 Pfd. Pf. von ursprünglich 2107 fl. ung. und 4203 fl. rh. die Bf. Leonhard in Rat und Dienst für Kg. Albrecht (II.) ausgegeben hat. Er habe im Auftrag Albrechts meniger rays nach seiner freuntschaft begern gen Wellischen lannden (Italien)2, auch nach Nürnberg, Basel, Frankfurt, Mainz und Ofen unternommen und dem Bf. (Johannes) von Lübeck zu dessen geverts von Mainz nach Basel 150 fl. Zehrgeld geliehen3. Nach Verhandlungen und aus Gefälligkeit gegenüber Kg.F. habe Bf. Leonhard die Summe bis auf 4000 fl. nachgelassen, die – bei einem Verhältnis von einem fl. zu sieben Sch. Wiener Pf. – 3500 Pfd. Pf.4 in Münze entsprechen. (2) 3000 Pfd. Pf. die Bf. Leonhard zur Bezahlung von zum Schutz des Ftm. Österreich an den grënczen gegen die Feinde zu Böhmen, Mähren und Ungarn stehenden Söldnern Kg.F. geliehen hat. Kg.F. verspricht, Bf. und Domkapitel bis zur Begleichung der 6500 Pfd. Pf. jährlich jene Nutzungen und Renten zukommen zu lassen, die neben Ausgaben für die Verwaltung der Ämter, für die sud gen phannhaus und gen perg in Hallstatt und neben anderen herkömmlichen Ausgaben übrigbleiben. Sein Amtmann zu Gmunden, für den er ihnen einen sundern gescheftbrief gibt5, soll ihnen zu den vier zeiten im jar, als sitleich und gwondleich ist, gegen Quittung die Beträge zahlen. Nach Bezahlung der Schuldsumme sollen die Ämter Kg.F. Kg. Ladislaus und ihren Erben ledig sein. Bf. oder Domkapitel sollen dann diesen geltbrief zurückgeben und über die 6500 Pfd. quittieren. Für den Fall, daß ihnen die genannten Einnahmen nicht ausgezahlt würden oder er (Kg.F.) diese einziehen sollte, verspricht Kg.F. den entstehenden Schaden und die Hauptsumme zu erstatten. Andernfalls sollen Bf. oder Domkapitel die Hauptsumme und den Schaden von den Gütern des Ftm. Österreich erhalten.

Originaldatierung:
an mittchen vor sand Jacobs tag
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt6. – KVv: Erlost brief von dem von Passau (Blattmitte)7.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR, 1441 VII 19), Perg. (eingeschnitten, kassiert), rotes S 12 in wachsfarbener Schüssel mit rücks. eingedrücktem roten S 14 an Ps. – Kop.: Abschrift (18. Jh.) ebd. (Sign. Urkundenabschriften, Österreichische Urkunden, Karton 25). Reg.: CHMEL n. 322; LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 245; QGStW I/7 n. 14884. Lit.: PÜCKERT, Die kurfürstliche Neutralität S. 108; BRANDSCH, Kaiser Friedrichs III. (IV.) Beziehungen zu Ungarn 1 S. 33.

Anmerkungen

  1. 1Die Numerierung wurde vom Bearbeiter vorgenommen, sie liegt in der Urk. selbst nicht vor.
  2. 2Vgl. RI XII n. 225 u. 305.
  3. 3Bf. Johannes Schele von Lübeck war Ende April/Anfang Mai 1439 als Gesandter Kg. Albrechts II. von Mainz, wo die "Mainzer Akzeptation" beschlossen worden war, zum Konzil nach Basel gereist. Vgl. HÖDL , Zur Reichspolitik S. 47, u. HÜRTEN , Mainzer Akzeptation S. 66ff.
  4. 4Diese Umrechnung hat das Pfd. als Recheneinheit von 240 Pf. zur Grundlage. Der Sch. wird mit 30 Pf. berechnet. Vgl. BRUNNER , Finanzen der Stadt Wien S. 21.
  5. 5n. 63.
  6. 6Dagegen vermerkt der nach einem Konzept angefertigte Registereintrag einen KVr (A.m.d.r. Conradus praepositus Wiennensis canc.), der "aus einem unserer Einsicht entrückten Grunde" nicht auf das Org. übertragen wurde (LECHNER, Ein unbeachtetes Register S. 64).
  7. 7Evtl. Vermerk, der nach Rücklauf der Urk. in einer der kgl. Kanzleien angebracht wurde.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 64, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-07-19_3_0_13_12_0_64_64
(Abgerufen am 29.03.2024).