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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. schreibt dem Kämmerer Kaspar von Roggendorf1, ihm sei mitgeteilt worden, daß der ksl. Kämmerer Ladislaus Prager wegen der 20 Dreiling Wein, die er mit ksl. Genehmigung auf der Donau maut- und aufschlagfrei führen darf, Roggendorf ersucht hat, einen entsprechenden Brief an seinen (Roggendorfs) aufslaher im Struden2 auszustellen, den Wein aufschlagfrei führen zu dürfen. Den Bürgern von Braunau, Untertanen des Hz. Georg von Bayern, die ihren Wein in solher frayhait gefurt haben, sei derselbe dennoch beschlagnahmt worden. Trotz ihrer Bereitschaft, den Aufschlag dafür zu zahlen, wolle Roggendorf ihnen den Wein nicht zurückgeben, was ihm, K.F. unbillich mißfelt. Da dies wider Roggendorfs Pflicht und die Verschreibung des ksl. Schlosses im Struden getan wurde, befiehlt er Roggendorf, den genannten Bürgern die entsprechende Menge Wein wiederzugeben und ihnen sowie dem Ladislaus Prager den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Originaldatierung:
An freitag vor sand Kathrein tag
Kanzleivermerke:
KVr: An hern Casparn von Rogendorff camrer (unter dem Text, unterer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift der ksl. Kanzlei im SächsHStA Dresden (Sign. Loc. 9321, K. Friedrichs Original-Schreiben..., Bl. 56), Pap.

Kommentar

Diese Abschrift war dem Brief an Hz. Albrecht vom 22. November 1487 beigelegt, vgl. n. 610. Von Ladislaus Prager liegt ein in Nürnberg geschriebener Brief an Hz. Albrecht von Sachsen vom 30. November 1487 vor. Siehe SächsHStA Dresden (Sign. Loc. 9321, K. Friedrichs Original-Schreiben..., Bl. 55). In diesem erwähnt er die ksl. Schreiben an Hz. Albrecht sowie an Kaspar von Roggendorf. Von letzterem Schreiben weiß er sogar, daß es als Abschrift dem Brief an Hz. Albrecht beigelegt worden ist. Prager muß in Nürnberg K.F. zur Ausstellung der beiden Briefe veranlaßt und daran wohl auch mitgewirkt haben.

Anmerkungen

  1. 1Roggendorf war landesfürstlicher Pfleger in Ybbs und von Struden. Vgl. Österreichisches Städtebuch Niederösterreich T. 3 S. 352f sowie VANCSA , Geschichte Nieder- und Oberösterreichs 2 S. 528.
  2. 2Zur Zollstätte in Struden und zur 1480 von K.F. erfolgten Genehmigung einer Weinmaut in Ybbs siehe MITTERAUER , Zollfreiheit und Marktbereich S. 193-197.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 610, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-11-23_1_0_13_11_0_610_610
(Abgerufen am 20.04.2024).