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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. wirft Bürgermeistern und Rat der Stadt Leutkirch vor, seiner Aufforderung trotz Androhung schwerer Strafen in seinem ksl. Brief1, in dem er ihnen befahl, dem Anschlag des zuletzt gehaltenen Tages in Nürnberg2 zur Rettung unser erblich(en) lannde nachzukommen und dem Mgfen. Friedrich (V.) von Brandenburg oder einem von ihm Bevollmächtigten zu überantworten, bisher nicht Folge geleistet zu haben. Er befiehlt ihnen unter Androhung des Verlustes aller ihrer Privilegien sowie bei einer Strafe von 100 Mark Gold an die ksl. Kammer, innerhalb der nächsten 14 Tage nach Erhalt dieses Briefes den geforderten Anschlag nach Nürnberg zu schicken und dort Mgf. Friedrich oder dessen Bevollmächtigten gegen Quittung auszuhändigen und nicht ferner säumig zu sein. Sollten sie seinem ksl. Gebot nicht nachkommen, lädt er sie auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Schreibens bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung auf die Klage seines Kammerprokurator-Fiskals und eröffnet ihnen, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am funfften tag des monets septembris (nach Kop.)

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift (ein Org. vortäuschend, Besiegelung und Kanzleivermerke fehlen) im SächsHStA Dresden (Sign. Loc. 10502, Reichs-Frieden betr. 1487, Bl. 1), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 569.
  2. 2Gemeint ist der im Sommer 1487 auf dem Tag zu Nürnberg beschlossene Anschlag bezüglich der Hilfe gegen Ungarn. Vgl. dazu Regg.F.III. H. 4 n. 956 und 957 bezüglich der Forderungen an Frankfurt und Lübeck.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 591, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-09-05_1_0_13_11_0_591_591
(Abgerufen am 14.02.2025).