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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. verleiht Hans Rindfleisch1 und dessen Brüdern sowie deren Leibeserben von neuem ihr nachbeschriebenes Wappen: Einen gelben oder goldfarbenen Schild, darin im oberen Teil das Vorderteil eines roten Ochsen mit seinen aufgezackten Füßen und aufgeschlagener Zunge, auf dem Haupt zwei in der Mitte geteilte Hörner, das Unterteil schwarz, das Oberteil gelb, im Unterteil des Schildes vier schwarze Zwickel, die Spitzen unter sich kehrend, und auf dem Schild ein Helm, geziert mit einer gelben oder goldfarbenen und schwarzen Helmdecke, darauf ebenfalls das Vorderteil eines roten Ochsen mit aufgezackten Füßen, aufgeschlagener Zunge, auf dem Haupt – wie im Schild – zwei Hörner, wie die Wappen in der Mitte des ksl. Briefes gemalt und mit Farben ausgestrichen sind. Er gestattet, daß Wappen in allen ehrlichen und redlichen Sachen und Geschäften zu führen, im Streit, im Kampf, im Gefecht, auf Siegeln und Petschaften, Kleinodien und Begräbnissen ungehindert zu gebrauchen. K.F. befiehlt allen Kff. Fürsten, Prälaten, Gff. etc. die Beachtung bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer je zur Hälfte an die ksl. Kammer und an Hans Rindfleisch zu zahlenden Strafe von 20 Mark Gold. (nach Kop.).

Originaldatierung:
Am vierzehenden tag des monats aprilis
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge mit anh. S. – Kop.: Abschrift im StadtA Görlitz (Sign. Codex diplomaticus Lusatiae superioris Bd. 1 = Zobelsche Urkundenabschriften 258, fol. 137r -138r ), Pap. (18. Jh.). Druck: Nachlese S. 365f. Reg.: ZOBEL , Verzeichnis Oberlausitzischer Urkunden 1 S. 152.

Kommentar

Erwähnt bei RÖHRICHT/MEISSNER , Deutsche Pilgerreisen S. 318.

Anmerkungen

  1. 1Angehöriger einer reichen Breslauer Kaufmannsfamilie. Vgl. RÖHRICHT/MEISSNER , Deutsche Pilgerreisen S. 315.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 551, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1485-04-14_1_0_13_11_0_551_551
(Abgerufen am 28.03.2024).