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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. antwortet Kf. Ernst von Sachsen auf dessen Schreiben1 bezüglich des ksl. Dieners Georg von Wolframsdorf, der wegen etlicher leichtfertiger und ungebührlicher Worte von K.F. einige Tage lang inhaftiert worden war, nun aber wieder in ksl. Diensten ist. Er begehrt, Hz. Ernst möge Wolframsdorf schreiben und ihn ermahnen, sich in den schweren Kriegsläufen2, womit K.F. beladen ist, in ksl. Diensten getreulich zu halten und sich der erwiesenen ksl. Gnade würdig zu erweisen.

Originaldatierung:
An Allerheiligen abent (nach Kop.)
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.). – KVv: Dem hochgeborn Ernsten, des heiligen romisch(en) reichs erczmarschalk, herczogen zcu Sachssen, lantgraffen in Doringen und marggraffen zcu Meyssen, unserm liben oheim und churfursten (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift3 im SächsHStA Dresden (Sign. Loc. 9934, Georgen von Wolframsdorff Bestrickung, welchen Kayser Friedrich wegen etzlicher leichtfertiger ungebührlicher Worte zur gefänglichen Haft bringen lassen...1484, Bl. 4), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Die Dresdner Akte enthält dazu weder Konzept noch Abschrift. Kf. Ernst erwähnt aber in einem Brief an seinen Bruder Hz. Albrecht vom 8. November 1484, daß er an K.F. geschrieben und um Freilassung von Wolframsdorf gebeten habe. Siehe SächsHStA Dresden (Sign. ebd. Bl. 1).
  2. 2Über die Ursachen für die kurze Haft Wolframsdorfs verlautet nichts. Kf. Ernst teilt mit, daß sein Bote, den er deshalb bei K.F. gehabt habe, ihm von newen zceitungen berichtet hat, wonach der Kg. von Ungarn im Begriff sei, Korneuburg wieder zu belagern, der K. in Linz sei, ihm von Erzhz. Sigmund von Österreich als auch von den Reichsstädten Truppen zu Hilfe geschickt würden, die sich auf dem Wege zu K.F. befänden. Dies habe der Bote auf seinem Weg selbst gesehen. Zur Situation im Herbst 1484 vgl. RÁZSÓ , Feldzüge S. 16f.
  3. 3Die Abschrift war einem Brief Kf. Ernsts an seinen Bruder Hz. Albrecht vom 8. November 1484 beigelegt. Kf. Ernst teilt dem Bruder die Übersendung der eingelegten Kopie mit und bemerkt, daß er den ksl. Brief bei sich behalten würde.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 547, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-10-31_1_0_13_11_0_547_547
(Abgerufen am 25.04.2024).