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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. teilt Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen mit, daß er bezüglich der rede des Sittich von Zedtwitz1 gegenüber dem Bf. (Johann V.) von Meißen über die wendung vor Haimburg2 ihnen befohlen und geschrieben habe3, daß der Bf. von Meißen diese Sache vor sie bringen sollte. Darauf hätten sie Sittich zur Rede gestellt, der ihnen schriftlich geantwortet und sich entschuldigt habe4 , was sie ihrem Brief auch beigelegt hätten. Er wolle gegen Sittich von Zedtwitz in der gegenwärtigen Situation, in der er mit schwerem Krieg (gegen den Kg. von Ungarn) beladen sei und der Feind seine Leute zu Flucht und Räumung ihrer Lagerstätten gezwungen habe, nicht weiter handeln.

Originaldatierung:
An suntag nach sannd Franciscen tag
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. – KVv: Den hochgeborn Ernstn, des heilig(en) romischen reichs ertzmarschalhen, und Albrechten, gebrud(ern), hertzog(en) zu Sachssen, lanndtgraven in Duringen und marggraven zu Meissen, uns(ern) lieben oheimen, curfurst(en) und fursten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. O.U. 8528), Pap., S als Verschluß rücks. aufgedrückt (Spuren).

Anmerkungen

  1. 1Sittich von Zedtwitz war 1482 Heerführer des sächsischen Kontingents in Niederösterreich. Vgl. NEHRING, Matthias Corvinus S. 158.
  2. 2Zur Einnahme der Burg Hainburg durch die Ungarn am 30. September 1482 vgl. RÁZSÓ , Feldzüge S. 14 sowie NEHRING , Matthias Corvinus S. 153.
  3. 3Vgl. n. 541.
  4. 4Das Konzept der Entschuldigung befindet sich im SächsHStA Dresden (Sign. O.U. 8528). Zedtwitz führt aus, daß die ksl. Vorwürfe über seine flucht vor Haymburg vor kriegerisch hungarischer macht nicht gerechtfertigt wären und beteuert seine Unschuld. Er habe zudem gesagt, daß die ksl. Hauptleute, Räte und alle anderen mit großem Fleiß im Einsatz gewesen seien, und er in einen völlig falschen Verdacht geraten sei. Auf diese Entschuldigung verweist noch einmal Kf. Ernst in einem Schreiben an K.F. vom 25. November 1483 ebd. (Sign. O.U. 8528).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 542, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-10-05_2_0_13_11_0_542_542
(Abgerufen am 28.03.2024).