Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

Sie sehen den Datensatz 527 von insgesamt 640.

K.F. bekennt, daß sein Rat Gf. (Haug) von Werdenberg die Kff. Fürsten, Grafen, Herren und Städte auf einem Tag in Nürnberg versammelt habe und dieselben sowohl Hilfe gegen die Türken als auch gegen den König von Ungarn zugesagt hätten. Darauf habe sein volmechtig anweld1 den Hz. Ernst von Sachsen, Administrator der Stifte Magdeburg und Halberstadt, unter Androhung des Verlustes seiner Privilegien und einer Strafe von 1.000 Mark Gold aufgefordert, 134 Mann zu Roß und 132 zu Fuß auff sant Gallen tag nechstverschinen (Oktober 16) nach Wien zu schicken, was dieser, wie andere gehorsame Fürsten auch, getan hätte. Nun sei er von Hz. Ernst davon unterrichtet worden, daß Bürgermeister, Ratmannen, Innungsmeister, Bürger und Gemeinde der alden stad Magdeburg sowie die Untertanen der Stifte Magdeburg und Halberstadt sich der geforderten Hilfe verweigert hätten. K.F. erklärt unter Hinweis auf seinen ksl. Gebotsbrief an die Fürsten, Grafen etc. Bürgermeister, Räte und Gemeinden der Altstadt Magdeburg sowie andere Städte und Untertanen der Stifte Magdeburg und Halberstadt2 mit diesem Brief, daß diejenigen, die sich gegenüber seinem ksl. Gebot ungehorsam zeigen in die obengenannte Strafe verfallen sein sollen und weder er noch seine Nachfolger sie weder restituieren noch mit neuen Privilegien versehen werden, es sei denn, er oder seine Nachfolger würden dies mit Wissen des Administrators Ernst bzw. dessen erzbischöflichen Nachfolgern tun. K.F. gibt hiermit Hz. Ernst und seinen Nachfolgern volle Gewalt, die obengenannte Strafe von den Ungehorsamen einzufordern, und bekräftigt, daß niemand dagegen appellieren und supplizieren soll. Er befiehlt weiterhin allen Fürsten, Prälaten, Grafen etc. und allen Reichsuntertanen mit diesem Brief, dem Hz. Ernst und seinen Nachfolgern bei der Eintreibung der ausgesprochenen Strafe behilflich zu sein.

Originaldatierung:
Am dritten tag des monets july (nach Kop.)
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch mit anh. S. – Kop.: Abschrift im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4350, Klöster und Stifter, Erzstift Magdeburg, Kapsel IV, Bl. 17r -18v), Pap. (15. Jh.).3 Lit.: HOLTZ, Situation S. 102.

Kommentar

Die geforderte Hilfe wurde von verschiedenen Reichsständen nicht geleistet, weswegen es zu wiederholten Mahnungen und Ladungen kam. Vgl. dazu Regg.F.III. H. 4 n. 842, n. 843, n. 846, n. 850; H. 5 n. 285; H. 7 n. 638, n. 640; H. 8 n. 420; H. 9 n. 355; H. 10 n. 489, n. 493, n. 494. Vgl. n. 533, n. 538, n. 544.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint wohl Gf. Haug von Werdenberg.
  2. 2Vgl. n. 528.
  3. 3Siehe den Kommentar im UB Magdeburg 3 n. 480 S. 230.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 527, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-03_1_0_13_11_0_527_527
(Abgerufen am 19.04.2024).